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Per Attest von Maskenpflicht befreit: Volksschüler schrieb Test im Freien

15.Jänner 2022

Der Grund: Die Eltern des Buben legten nach den Weihnachtsferien ein Maskenbefreiungsattest vor, der Schüler durfte dem Unterricht somit unentschuldigt fernbleiben, hieß es aus der steirischen Bildungsdirektion. Der Neunjährige sei aber nicht verpflichtet gewesen, den Test im Freien zu absolvieren, so die Behörde nach Rücksprache mit der Schulleitung, die Teilnahme sei freiwillig gewesen.

In einem Beitrag auf Facebook, der tausende Male geteilt wurde, hatte es zunächst geheißen, der Neunjährige "musste" den Test draußen mitmachen. Doch laut einem Bericht der "Kleinen Zeitung" waren die Eltern damit einverstanden und ihr Sohn wollte den Test unbedingt mitmachen. Hingegen der FP-Bundesrat Markus Leinfellner kritisierte, der Neunjährige sei "wie ein Aussätziger" behandelt worden. Es müsse "entsprechende Konsequenzen" dafür geben.

Bei der Familie steht ein Wohnsitzwechsel und damit ein Schulwechsel bevor. Dennoch muss die Schulbehörde die medizinische Grundlage des eingebrachten Attests überprüfen. Laut "Kleiner Zeitung" gilt der ausstellende Arzt als Impfgegner.

Laut Bildungsdirektion mehren sich Fälle, in denen Lehrer anfragen, "wenn Eltern Corona-Maßnahmen ablehnen".

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29. März 2024