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Österreicherin missbraucht: Urteil gegen Ex-Tennisprofi bestätigt

Von nachrichten.at/apa, 01. Juni 2023, 08:42 Uhr

LAUSANNE. Die Verurteilung eines früheren Tennis-Profis wegen sexueller Nötigung ist rechtskräftig.

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Mannes gegen das Urteil der Walliser Justiz abgewiesen. Es bleibt damit bei der bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten. Eine Österreicherin war Opfer des sexuellen Übergriffs.

Der Vorfall ereignete sich 2014 in der estnischen Hauptstadt Tallinn während eines Kongresses. Daran nahm der Verurteilte für den Verband Swiss Tennis teil. Nach einem feuchtfröhlichen Abend verbrachte er die Nacht mit der österreichischen Delegierten. Dies geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Nach anfänglichen Erinnerungslücken erinnerte sich die Frau an nicht einvernehmlichen und gewalttätigen Geschlechtsverkehr. Sie wies zahlreiche Hämatome auf. Im Jahr 2022 wurde der Ex-Profi vom Walliser Kantonsgericht verurteilt. Ein Freispruch erfolgte zum Vorwurf der Vergewaltigung.

Das Bundesgericht hat die Abweisung der Beschwerde des Mannes ausführlich begründet. Die Würdigung der Beweise und der Gutachten durch die Walliser Justiz sei nicht willkürlich. Die Verletzungen und Hämatome, die das Opfer aufgewiesen habe, könnten nicht durch Stürze während des Abends erklärt werden. Nach Ansicht des Gerichts konnte die Vorinstanz eine "offensichtliche Traumatisierung" der österreichischen Delegierten annehmen, nachdem ihr nach und nach Erinnerungsfetzen einfielen. Das Trauma hielt nach ihrer Rückkehr nach Hause an. Es folgte ein Arbeitsausfall und eine langfristige psychotherapeutische Betreuung.

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