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Oberlandesgericht hebt Verurteilung von Sigrid Maurer auf

Von nachrichten.at/apa, 12. März 2019, 10:14 Uhr
PK "HASS IM NETZ ? N€CHSTE SCHRITTE": MAURER
Sigrid Maurer Bild: GEORG HOCHMUTH (APA)

Nachdem die ehemalige Grünen-Politikerin Sigrid Maurer im Oktober 2018 wegen übler Nachrede verurteilt worden war, muss der Prozess nun wiederholt werden. Das Oberlandesgericht Wien hob die Verurteilung auf, wie am Dienstag bekannt wurde.

Maurer hatte obszöne Nachrichten, die ihr ein Wirt geschickt hatte sowie seinen Namen, auf Facebook öffentlich gemacht. Dieser bestreitet, die Nachrichten verfasst zu haben.

Der Mann klagte Maurer wegen Kreditschädigung und übler Nachrede. Wegen Letzterem war Maurer am Landesgericht Wien im Oktober des Vorjahres schuldig gesprochen worden. Es sei nicht eindeutig, dass der Kläger der Verfasser gewesen sei, so die Begründung des Richters. Mehr dazu lesen Sie hier.

Video:

Das Oberlandesgericht hatte nun Bedenken gegen die Beurteilung des Erstgerichts, wonach der Beschuldigten der Wahrheitsbeweis nicht gelungen sei, dass wirklich der Privatankläger die Nachrichten versendet hat. Es wurde nämlich "nicht ausreichend gewürdigt, dass die Nachrichten immerhin vom Computer und vom Facebook-Account des Privatanklägers versendet wurden". Es sei nicht beachtet worden, dass bei der Beurteilung des Wahrheitsbeweises eine gewisse Lebensnähe zu beachten sei. "Die Beweiswürdigung habe kein stimmiges Bild ergeben, denn der Privatankläger habe nicht schlüssig dargestellt, dass konkret eine andere Person die Nachrichten geschrieben und verschickt hat", hieß es in der Begründung des OLG Wien.

Maurer hatte am 30. Mai veröffentlicht, dass sie am Vortag vom Besitzer des Craft-Beer-Geschäftes über den Facebook-Nachrichtendienst Messenger obszöne Nachrichten bekommen habe. "Gestern hat er mich da blöd angeredet und mir diese Nachrichten geschickt", berichtete Maurer und veröffentlichte einen Screenshot der Botschaft mit eindeutig sexuell anzüglichen Inhalten. Der Geschäftsbesitzer wurde daraufhin von Usern mit Beschimpfungen überschwemmt, sein Lokal erhielt im Netz schlechte Bewertungen und der Mann wurde mehrfach bedroht. Der 40-Jährige bestritt, der Verfasser zu sein, und klagte.

Latte für Wahrheitsbeweis "unerreichbar hoch"

Das OLG Wien ist zur Ansicht gekommen, dass das Erstgericht die Latte für den Wahrheitsbeweis, den Sigrid Maurer antreten musste, "geradezu unerreichbar hoch angesetzt" hat. Die bloße, durch wenige Indizien belegte Behauptung, auch andere Personen hätten Zugang zum Computer gehabt, hätte den Beweis unmöglich gemacht, dass doch der Inhaber des Geräts die Mitteilungen versendet habe, so das OLG.

Der Privatankläger habe nicht schlüssig dargestellt, dass konkret eine andere Person die Nachrichten geschrieben und verschickt habe. "Allein die theoretische Möglichkeit reiche nicht aus", beurteilte das OLG Wien. Obwohl der Kreis der möglichen Verfasser sehr klein gewesen sei, habe der Privatankläger keinen anderen Verfasser genannt. Dass jemand anderer die Nachrichten versendet habe, sei im konkreten Fall und wenn man die übrigen Beweisergebnisse berücksichtigt, eigentlich nicht vorstellbar, denn der "unbekannte Verfasser" hätte wenig Zeit gehabt, dies unbemerkt zu tun. Es hätten sich nämlich weitere Personen im Lokal befunden, die aber alle niemanden gesehen hätten, der zum Computer gegangen wäre. Somit hätte der "unbekannte Verfasser" gleichzeitig beobachten müssen, ob der Privatankläger während des Verfassens der Nachricht ins Lokal zurückkommt, veröffentlichte das OLG seine Überlegungen.

Video: Wahrheitsbeweis für Maurer war "unerfüllbar hoch".

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273  Kommentare
273  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
Freischuetz (3.154 Kommentare)
am 13.03.2019 14:50

Bravo dem OLG!!!
Unglaublich, dass Juristen - Richter auch "Lebensnähe" bei der Beweiswürdigung gelten lassen - ein großer Fortschritt und eine Lektion für §junkies, die nur den Wortlaut gelten lassen aber nicht den Sinn einer gesetzlichen Regelung erfragen.
Alles andere als ein Freispruch in der Neuauflage des Verfahrens von Sigrid Maurer wäre eine neuerliche Schande der Justiz.
Kurios: Der Anwalt des Bierwirtes wollte aufgrund der öffentlichen monetären Unterstützung tatsächlich eine hohe Schadenersatzforderung bei Fr. Maurer einheben.

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jetztreichtsameise (8.121 Kommentare)
am 13.03.2019 11:28

Wird spannend, ob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Bierwirt wegen falscher Zeugenaussage erheben wird.
Schön wär's, im Sinne der Wahrheitsfindung. Dann kann er seine Unschuld beweisen.

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Auskenner (5.366 Kommentare)
am 13.03.2019 11:28

Wenn er's kann.

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siebenkant (1.837 Kommentare)
am 13.03.2019 18:11

Darf man wirklich ungestraft öffentlich solche Lügen wie allesroger verbreiten?

Eine Opfer-Täterumkehrung oder beliebige Umdeutung der Fakten?

http://www.allesroger.at/artikel/der-maurer-fall

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Istehwurst (13.376 Kommentare)
am 12.03.2019 19:13

Da kann man ja locker mal den Mittelfinger hochhalten 😁😁

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lester (11.392 Kommentare)
am 12.03.2019 17:46

Gott sei Dank sind die Obersten Gerichte noch nicht vom Neofaschistischen Virus befallen

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spoe (13.496 Kommentare)
am 12.03.2019 18:46

Abwarten, wie die neue Strafrechtsverhandlung ausgeht. grinsen

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Auskenner (5.366 Kommentare)
am 13.03.2019 09:00

Strafrecht? Hab ich was verpasst?
Der Prozess war eine Zivilklage, so viel ich weiß!

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Auskenner (5.366 Kommentare)
am 13.03.2019 11:32

Ich korrigiere mich, es war ein Strafprozess. Dem sich der Wirt offenbar als Zivilbeteiligter angeschlossen hat.

Der OGH kann sich schon mal warmlaufen, ich nehme an, dass jede Partei die Instanzen durchkämpfen wird.

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amha (11.322 Kommentare)
am 12.03.2019 18:49

Im Umkehrschluss ist also jener Richter, der die Maurer verurteilte, Neofaschist? Interessante These! Lässt er uns wissen, was er nach dem ihm redlich zustehenden Verfahren ausgefasst hat?

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( Kommentare)
am 12.03.2019 21:02

Solchen ewig gestrigen Zwangsneurotikern
fallen halt keine anderen Worte ein.

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spoe (13.496 Kommentare)
am 12.03.2019 17:15

Früher fanden es die Grünen noch gut, wenn öffentliche Verleumdungen oder Beleidigungen bestraft worden sind.

(Ob der Verleumdete nun ein Böser oder Feind ist, dürfte in unserem Rechtsstaat keine Rolle spielen, "ohne Ansehen der Person" sollte auch für unsympathische Wirte gelten).

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 12.03.2019 17:27

Sie finden es immer noch gut, so viel ich weiß.

Wer sonst macht etwas gegen Hass und Verleumdung im Netz?

Gudruns? Der betreibt es höchstens. Aber davon braucht dir niemand etwas erzählen.

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 12.03.2019 17:33

Gf. FPÖ-Klubobmann Gudenus hat am 3. September 2018 dann Attacken und Beschuldigungen gegen diesen Lehrling erhoben samt Anzeige beim Verfassungsschutz. Dadurch wurde der junge Mann in unzähligen Medien und in tausenden Kommentaren in den Sozialen Medien als Terror-Fan beschimpft und verunglimpft. Nach wenigen Tagen war aber klar, dass die FPÖ den jungen Asylwerber zu Unrecht öffentlich beschuldigt hatte. Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Sympathie mit einer terroristischen Vereinigung eingestellt.


Der junge Mann wehrt sich jetzt mit rechtlichen Schritten!

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 12.03.2019 17:37

Soweit ich weiß, ist das abgeschlossen, die Effen beharren auf Stillschweigen über die von ihnen bezahlte finanzielle Entschädigung..

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Ramses55 (11.126 Kommentare)
am 12.03.2019 17:39

Das hat mit den Fall "Sigi Maurer" was zu tun?

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( Kommentare)
am 12.03.2019 17:56

Wieso zu tun haben ?

Frisch außa, wias drinn is !

Bei Manchen haben sich irgendwelche Kommentare im Hirn schon
lange vorher formuliert, und dann wird halt eine Gelegenheit
gesucht, um sie an den Mann zu bringen -

ob's nun gerade zum Thema paßt, oder nicht.

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 12.03.2019 18:13

Sieht ein Blinder: Antwort auf…

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KentBrockman (1.420 Kommentare)
am 12.03.2019 18:26

Der Delikt war der selbe. Natürlich jetzt schwer zu verstehen aber ist so.

Wobei beim gudenus ist schon nachgewiesen das die Anschuldigung falsch ist.

Was beim Wirt nun Gottseidank noch nachzureichen wäre.

PS: ich kanns leider nicht googeln, aber wie ist die Klage für HR. Gudenus ausgegangen? Eine Entschuldigung hat es ihm ja bis jetzt noch nicht rausgerissen. Eigentlich armselig.

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 12.03.2019 17:33

Im August 2018 besuchte der österreichische Bundespräsident Alexander van der Bellen samt medialer Begleitung den jungen Mann an seinem Arbeitsplatz, um auf die Situation von Asylwerbenden in Lehre aufmerksam zu machen. Er forderte dabei die Bundesregierung auf, wirksame Maßnahmen gegen die Abschiebungen von AsylwerberInnen in Lehre zu ergreifen, damit das wirtschaftliche und menschliche Leiden, das den UnternehmerInnen und Betroffenen dabei zugefügt wird, endlich beendet wird. Der Besuch des Präsidenten fand österreichweite Medienresonanz in den darauffolgenden Tagen.

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 12.03.2019 17:34

Ein Lehrling – er wird in einem oberösterreichischen Supermarkt zum Einzelhandelskaufmann ausgebildet - wurde im September 2018 Opfer einer bösartigen Verleumdungskampagne durch den gf. FPÖ-Klubobmann Gudenus. Der wehrlose Jugendliche wurde tagelang ohne Belege als Terrorsympathisant denunziert. Er wurde durch diese Anschuldigungen in unzähligen Medienberichten samt Foto und Hinweis auf seine Arbeitsstätte abgebildet und konnte im Gesamtzusammenhang klar identifiziert werden. Er wurde mehrere Stunden vom Verfassungsschutz verhört und ist nun an seinem Arbeitsplatz Beschimpfungen und Belästigungen ausgesetzt. Der junge Mann hat sich nun entschieden, sich zu wehren und Rechtsschritte einzuleiten.

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kratzfrei (19.103 Kommentare)
am 16.03.2019 16:16

Wer's glaubt.
Bei dieser Farce führt doch schon von Anfang an Anschober Regie.
Der Lehrlingsdarsteller passt perfekt in seine Operettenaufführung.
Hinterfotzig einstudiert?

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spoe (13.496 Kommentare)
am 12.03.2019 18:33

Offenbar nur, wenn es selbst nützlich ist.

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rand (968 Kommentare)
am 13.03.2019 06:08

Hoffentlich wird auch gegen die linken Hassposter und Verleumder vorgegangen. Bei denen ist das ja kein Problem. Angst muss man vor den linken Antidemokraten haben.

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( Kommentare)
am 12.03.2019 16:32

Wie das bei Gerichten, Richtern und Urteilen halt so ist:

Der Eine sagt so, der Andere sagt so !

Und manchmal sagen sie nicht so und nicht so.
Dann kann nachher niemand sagen, sie hätten so oder so gesagt-

und leiten den Fall an den EUGH weiter (Karfreitag).

Ob nun der Eine weniger richtig als der Andere geurteilt hat,
ist für den Kläger/Beklagten letztlich nicht entscheidend. Entscheidend ist, daß der Ober den Unter sticht.

Sonst müßte man ja annehmen, daß in den Bezirks- u. Landesgerichten alle Ungscheiten sitzen
und in den Höchstgerichten alle Gscheiten.

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amha (11.322 Kommentare)
am 12.03.2019 18:55

Oben sitzen die Vernetzten, unten die Unbedarften. Letztere machen sich jedoch täglich ins Kleid wenn Einspruch droht, schließlich will man ja eines Tages zu Ersteren gehören. Es soll übrigens auch Richter geben, welche rein nach Fakten- und Gesetzeslage entscheiden. Angeblich!

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( Kommentare)
am 12.03.2019 19:04

Es soll übrigens auch Richter geben. . . .

Bitte keine Verdächtigungen!

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1949wien (4.145 Kommentare)
am 12.03.2019 16:04

...Sigrid Maurer schafft es immer wieder in die Medien, jedoch nie positiv!

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Rufi (4.739 Kommentare)
am 12.03.2019 16:07

Wer den Himmel im Wasser sucht, sieht die Fische auf den Bäumen.

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restloch (2.553 Kommentare)
am 12.03.2019 16:12

Ich glaube, dass der 1949 nicht mehr viel sieht, aber gern herumstierlt.

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restloch (2.553 Kommentare)
am 12.03.2019 16:10

Nananana, wehren gegen das Gesindel wird sie sich hoffentlich noch dürfen. Und viel Erfolg wünsche ich ihr dabei auch noch, gegen den menschlichen Abschaum, der ihr das gesendet hat, guckst du!

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siebenkant (1.837 Kommentare)
am 13.03.2019 18:14

Das liegt an den Medien, wie jemand dargestellt wird.

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Commendatore (1.407 Kommentare)
am 12.03.2019 15:53

Wie es aussieht heißt es wieder einmal „ Recht haben und recht bekommen sind zweierlei“.

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Auskenner (5.366 Kommentare)
am 12.03.2019 16:40

Ja, das habe ich mir nach dem erstinstanzlichen Urteil auch gedacht.
Aber dafür gibt es ja Korrekturmechanismen.

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spoe (13.496 Kommentare)
am 12.03.2019 17:01

Bei der Neuverhandlung ist alles möglich.

Sogar ein höheres Strafausmaß, nachdem nach dem erstinstanzlichen Urteil nachweislich keine Reue oder Einsicht gezeigt worden ist und weiter Öl ins Feuer gegossen wurde.

(Das Verschlechterungsverbot würde nur für eine zweitinstanzliche Festlegung des Strafausmaßes gelten)

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KentBrockman (1.420 Kommentare)
am 12.03.2019 18:34

Grundsätzlich hat die 2te Instanz aber ganz klar begründet wieso es nicht durchgeht. .

ZBsp das schlüssig nachzuweisen ist das jemand anders am Computer war und das die alleinige Tatsache das der Computer von anderen benützt werden hätte können einfach zu wenig ist. Und das ein anderer Verfasser anzugeben ist.

Also wird es für den Hr. Wirt jetzt deutlich schwieriger hier zu gewinnen. Mit den derzeitigen Aussagen kann er baden gehen und wenn er konkrete Beweise bringt OK.

Aber, also ich vermute mal, das wird jetzt ganz schwierig werden was zu beweisen des ja so vielleicht gar net so war sondern eigentlich ganz anders.

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spoe (13.496 Kommentare)
am 12.03.2019 18:45

Die Dame ist nach dem Gesetz immer noch in der Beweispflicht, dass der Wirt tatsächlich etwas gesagt oder geschrieben hat. So hat sie es jedenfalls bis zuletzt behauptet und wollte keinen Millimeter davon zurück rudern.

Nach Gesetz gilt für Verleumdung immer noch "Kann die Richtigkeit der Behauptung bewiesen werden, ist die Handlung nicht strafbar."

Ob etwas schwer oder leicht beweisbar ist, spielt dabei keine Rolle und bleibt das Problem des Angeklagten, das muss man sich vorher überlegen. Das OLG dürfte sich hierbei auch technisch ziemlich blamiert haben, speziell weil dort offensichtlich abgespeicherte Zugangsdaten oder längere Sessions nicht bekannt sein dürften, was im echten Leben ziemlich üblich ist.

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KentBrockman (1.420 Kommentare)
am 12.03.2019 18:53

Das OLG Wien ist zur Ansicht gekommen, dass das Erstgericht die Latte für den Wahrheitsbeweis, den Sigrid Maurer antreten musste, "geradezu unerreichbar hoch angesetzt" hat.

Es werd aber schon noch des gelten was des OLG entscheidet und net des was der SPÖ-Suppenheld im Forum glaubt zu wissen.

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Auskenner (5.366 Kommentare)
am 13.03.2019 09:07

Das ist das, was du glaubst. Das OLG sieht die Sache anders, und hat dem LG einen ziemlichen Rüffel erteilt.
Und technisch ist ziemlich viel möglich, z.b. sind die Änderungen, die der Herr Lokalbetreiber und PC-Besitzer versucht hat vorzunehmen, nachvollziehbar. (Sein typischer Stil mit den Satzzeichen usw.)
Wer zwischen den Zeilen lesen kann, für den ist klar, dass das OLG den Wahrheitsbeweis erbracht sieht. Zumindest den Kläger in der Beweispflicht sieht, dass es doch anders war als von Maurer behauptet.

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Auskenner (5.366 Kommentare)
am 13.03.2019 09:03

Moment: Strafausmaß???
Das hier war doch eine Zivilklage des Bierwirts, oder? Zumindest wird er immer "Privatankläger" genannt, also kann es kein Strafprozess gewesen sein.

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Auskenner (5.366 Kommentare)
am 13.03.2019 11:36

Ok, offenbar doch. Interessant.

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il-capone (10.369 Kommentare)
am 12.03.2019 15:40

Dem rechten Pöbel muss ohne Soz+Grea ziemle faad sei ... 😇

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Rufi (4.739 Kommentare)
am 12.03.2019 16:08

das ist es, worauf sie fixiert sind. (und dadurch noch unbeweglicher als es der bloße Geist zuließe)

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Auskenner (5.366 Kommentare)
am 12.03.2019 15:29

Man kann zu S.M. stehen, wie man will. Aber mein Rechtsempfinden hat gegen das Ersturteil auch rebelliert.

Aber dass das erste Urteil extrem tendenziös war, und das Recht sehr zu Gunsten des Bierwirts auslegte (obwohl der Richter offenbar selber erkennbare Antipathien gegen ihn hegte, aber er meinte halt nicht anders zu können), das war auch klar.

Normalerweise genügt es für einen Wahrheitsbeweis, den Nachweis zu erbringen, von wessen PC oder anderem IT-Gerät ein Beitrag im WWW gekommen ist. Mehr ist für einen Privatkläger idR auch nicht möglich. Der Wirt hätte schon konkret sagen müssen, wer die Beiträge statt ihm verfasst hätte. Hat er aber nicht. Im Gegenteil, alles deutet auf ihn hin. Das muss reichen. Das OLG sieht das genau so und das ist auch der Grund für die Aufhebung.

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Auskenner (5.366 Kommentare)
am 12.03.2019 15:32

Analog dazu: wenn ich für ein Auto von mir eine Anonymverfügung kriege, dann muss ich auch sagen, wer eventuell statt mir das Delikt begangen hat. Kann oder will ich das nicht, dann war ich es für die Behörde. So einfach ist das.

Streiche Auto, setze Computer.

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restloch (2.553 Kommentare)
am 12.03.2019 16:03

Das sind jetzt schon verschiedene Paar Schuhe. Eine Lenkererhebung nach § 103 Abs. 2 KFG ist ein Eingriff in ein ganz grundlegendes (Straf-)Verfahrensrecht der/des Beschuldigten, nämlich sich nicht selbst beschuldigen zu müssen (man könnte ja tatsächlich das Auto selbst gelenkt haben, in dem Fall muss man sich nach dieser KFG-Norm beschuldigen).
Daher steht § 103 Abs. 2 KFG auch in Verfassungsrand, während das KFG ansonsten nur den Rang eines einfachen Gesetzes hat.

In Deutschland sieht man einen so gravierenden Grundrechtseingriff als nicht zulässig an, dort muss sich niemand beschuldigen, sondern vielmehr die Behörde nachweisen, dass er/sie das Fahrzeug gelenkt hat. Da ist aus meiner Sicht auch rechtlich konsequent.

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restloch (2.553 Kommentare)
am 12.03.2019 16:07

Verfassungsrand --> Verfassungsrang

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Auskenner (5.366 Kommentare)
am 12.03.2019 16:45

Natürlich sind das verschiedene Schuhe, deswegen habe ich auch geschrieben "analog". Es geht mir auch nicht um konkrete Paragraphen, sondern darum, dass eine Behörde - oder eben die Justiz - gelegentlich von mir verlangen kann, Auskunft zu geben, wer ein bestimmtes identifizierbares "Gerät" von mir benützt hat. Dessen Besitzer ich bin und für das ich verantwortlich bin.
Und kann oder will ich diese Auskunft nicht geben, dann muss ich die Verantwortung eben selber tragen.

Ich hätte noch einen anderen Vergleich, aber der ist wahrscheinlich noch weiter hergeholt, deswegen lasse ich es lieber.

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vinzenz2015 (46.149 Kommentare)
am 12.03.2019 15:22

Allg.Reisewarnung:

Sympathierende Verteidiger sexistischer frauenfeindlicher Hetze sind auch hier unterwegs!

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Auskenner (5.366 Kommentare)
am 12.03.2019 15:33

NEIN!

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