Nicht abgeschoben, sondern "geduldet"
WIEN. Jener Afghane, der an mutmaßlichem Mädchenmord beteiligt sein soll, sollte das Land 2019 verlassen Laut Bescheid war eine zwangsweise Abschiebung aber nicht möglich, er war in Österreich "geduldet".
Hätten die Behörden den Tod der 13-jährigen Leonie, die in der Mietwohnung eines 18-jährigen Afghanen unter Drogen gesetzt und missbraucht worden sein soll, verhindern können, wenn der Tatverdächtige frühzeitig in sein Herkunftsland abgeschoben worden wäre? Der Fall des getöteten Mädchens hat erneut heftige politische Diskussionen über die Abschiebung straffällig gewordener Flüchtlinge ausgelöst.