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Neun Vergewaltigungen in vier Jahren: OLG Graz senkte Strafe ab

Von nachrichten.at/apa, 28. Jänner 2021, 13:58 Uhr

KLAGENFURT. Wegen neun Vergewaltigungen in vier Jahren ist im vergangenen Oktober ein 30 Jahre alter Mann aus Südostafrika am Landesgericht Klagenfurt zu 13 Jahren Haft verurteilt worden.

Der Verteidiger berief, das Oberlandesgericht Graz hat die Strafe nun von 13 auf zehn Jahre herabgesetzt. Elisabeth Dieber, Sprecherin des OLG-Graz, bestätigte am Donnerstag einen entsprechenden Bericht der "Kronen Zeitung".

Der Vorsitzende des Schöffensenats, Gernot Kugi, hatte in seiner Urteilsbegründung erklärt, der Mann sei mit extremer Grausamkeit vorgegangen, daher seien die 13 Jahre angemessen. Der Angeklagte hatte bei der Verhandlung überraschend neun der zehn ihm vorgeworfenen Vergewaltigungen zugegeben. Der Sachverständige Franz Schautzer hatte die Folgen für die traumatisierten Opfer als schwere Körperverletzung eingestuft, daher stieg der Strafrahmen von zehn auf 15 Jahre.

Staatsanwältin Daniela Zupanc hatte in ihrem Eröffnungsplädoyer festgestellt, sie sei schon lange Staatsanwältin, aber selbst ihr falle es schwer, die Taten, die der Angeklagte begangen habe, in Worte zu fassen. "Man glaubt, es kann einen nichts mehr erschüttern, aber man wird leider immer wieder eines Besseren belehrt." Der Mann gestand, von 2015 bis 2019 neun Frauen missbraucht zu haben, seinen Opfern lauerte er meist spätabends nahe einer Großdiskothek auf, zerrte sie in einen Maisacker. In einigen Fällen blieb es beim Versuch. Überführt wurde er schließlich durch eine DNA-Spur.

Vor Gericht war er wenig aussagefreudig, er antwortete auf fast alle Fragen damit, dass er das alles vergessen habe. Immer wieder erklärte er, dass er sich entschuldige und seine Taten bereue. Der Schöffensenat sah das nicht so, für ihn war das Geständnis keineswegs als reumütig zu werten.

Der Berufungssenat unter Vorsitz von Richterin Karin Kohlroser war in der Verhandlung in Graz hingegen zu der Auffassung gelangt, dass die verhängte Strafe zu hoch sei. Dabei hätte der Senat die Erschwerungs- und Milderungsgründe abgewogen und befunden, dass zehn Jahre angemessen seien, sagte Dieber. Das Urteil ist rechtskräftig.

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