Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

Neue Verordnung zu Maskenkontrolle löst Verwirrung aus

Von nachrichten.at/apa   14.September 2021

Vergangene Woche hatte dies Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) noch heftig bestritten und sich diesbezüglich einen Schlagabtausch mit dem privaten Handelsverband geliefert. Dieser wurde heute in einer Aussendung deutlich. "Die Vermeintliche 'Klarstellung' von BM Schramböck entpuppt sich als Fehlinformation", schreibt der Handelsverband. Schramböck hatte vergangenen Donnerstag in einer Presseaussendung verlautbart: "Die Regierung hat gestern klar und deutlich kommuniziert, dass nicht die einzelnen Handelsbetriebe die Maskenpflicht der Kundinnen und Kunden kontrollieren müssen, sondern die Kontrolle in Stichproben über die Polizei laufen wird." Das Gesundheitsministerium sieht sowohl den Handel, als auch die Polizei in der Pflicht. 

Strafzahlungen von bis zu 3.600 Euro 

In der aktuellen Verordnung liest sich das nun auf Seite 4 der rechtlichen Begründung so: "Was die Kontrolle der Einhaltung von Auflagen gemäß § 4 Abs. 1a betrifft, ist festzuhalten, dass das Ausmaß der Sorgetragungspflicht der Betreiber nicht überspannt werden darf und abhängig von zahlreichen Faktoren, wie insbesondere Kundenaufkommen, Anzahl der anwesenden Kunden etc., entsprechende Schulungen und Informationsmaßnahmen der Mitarbeiter, Beschilderungen, Durchsagen und sonstige Informationsmaßnahmen wie auch stichprobenartige Kontrollen, Auflage von Informationsmaterial und die freiwillige Bereitstellung von Masken umfassen kann."

Dazu meinte heute der Handelsverband: "Entgegen der Ankündigung der Bundesregierung sollen nun doch vom Handel selbst stichprobenartige Kontrolle durchgeführt werden und es muss Informationspflichten nachgekommen werden." Laut Verband herrscht nun "allgemeine Rechtsunsicherheit". "Gemäß dem COVID-19-Maßnahmengesetz sind Strafzahlungen von bis zu 3.600 vorgesehen, wenn die Händler ihrer entsprechenden Sorgfaltspflicht nicht nachkommen", sagt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.

"Möglichkeit ja, Zwang nein"

Das Wirtschaftsministerium kann jedenfalls keinen Widerspruch zu den Aussagen von voriger Woche erkennen. "Im Rahmen der Verordnung ist klar geregelt, dass es eine Wahloption für den Handel gibt - keinesfalls ist es die Pflicht der Händlerinnen und Händler, Kontrollen durchzuführen. Versprechen gehalten. Uns war es wichtig, den Händlerinnen und Händlern die Möglichkeit zu geben - Möglichkeit ja, Zwang nein", meinte Schramböck zur APA.

Und sie ergänzte: "Eine Kann-Bestimmung ist keine Vorschrift im strengen Sinne, sondern eine Bestimmung, nach der im Einzelfall verfahren werden kann, aber nicht verfahren werden muss. Unseren Händlerinnen und Händlern steht frei, jene Instrumente zu nutzen, die ihre betriebliche Realität am besten widerspiegeln."

Reagiert hat heute auch die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). "Sowohl die Wahloption aus den verschiedenen Maßnahmen - z.B. Durchsagen in den Geschäften oder Beschilderung -, als auch die Lösung für Geimpfte, sind für den Handel Möglichkeiten, die Regelungen umzusetzen, um für die Geimpften Erleichterungen zu ermöglichen", so Rainer Trefelik, Obmann der WKÖ-Bundesparte Handel.

"Handel und Polizei in der Pflicht"

Am Dienstagabend schaltete sich auch das Gesundheitsministerium in die Diskussion ein. Grundsätzlich seien Kundinnen und Kunden zur Einhaltung aller gültigen Maßnahmen verpflichtet. Darüber hinaus sieht das Gesundheitsministerium sowohl den Handel als auch die Polizei in der Pflicht.

Die Betreiber, also der Handel, hätten Sorgfalt für die Einhaltung der Maßnahmen zu tragen, so das Ministerium Dienstagabend in einer schriftlichen Stellungnahme. Dies umfasse etwa das Anbringen von Hinweisschildern, stichprobenartige Kontrollen, die Bereitstellung von Masken und Informationsmaterial usw. Zudem seien die Gesundheitsbehörden und die Polizei zur Durchführung stichprobenartiger Kontrollen befugt.

SPÖ-Kritik an Verschärfungen

Anita Palkovich von der Gewerkschaft GPA wiederum meinte: "Auf keinen Fall können die Beschäftigten im Handel die Kontrolle der Maskenpflicht übernehmen." SPÖ-Wirtschaftssprecher Christoph Matznetter kommentierte die jüngsten Vorgänge so: "Was sich in den letzten Wochen rund um die Verschärfungen bei den Coronaregeln zugetragen hat, ist an Absurdität kaum mehr zu überbieten."

copyright  2024
25. April 2024