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Nach Trennung: Bewaffneter Mann verfolgte und bedrohte seine Exfreundin

Von nachrichten.at, 07. Februar 2019, 09:06 Uhr
(Symbolfoto) Bild: VOLKER WEIHBOLD

KLAGENFURT. Ein 41 Jahre alter Kärntner hat seine 33-jährige Exfreundin und deren neuen Partner verfolgt und bedroht. Laut Polizei dürfte er das Ende der Beziehung nicht akzeptiert haben.

Deshalb folgte er dem Paar am Mittwoch in ein Cafe in Klagenfurt. Als der Mann schon weg war, bedrohte er die 33-Jährige auf dem Parkplatz vor dem Lokal und hantierte dabei mit einer Schreckschusspistole.

Er werde ihren neuen Freund zur Rede stellen und ihm etwas antun, soll der Kärntner gedroht haben. Die Frau erstattete Anzeige bei der Polizei. Die Beamten stellten die Waffe sicher und verhängten ein Waffenverbot gegen den 41-Jährigen, der auch vorläufig festgenommen wurde. Über Auftrag der Staatsanwaltschaft wurde er in der Folge in die Justizanstalt Klagenfurt gebracht. 

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3  Kommentare
3  Kommentare
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dachbodenhexe (5.629 Kommentare)
am 07.02.2019 11:28

Im Gegensatz zu dem türkischen Asylbewerber, welcher illegal nach Österreich kam und sich sich seinen Sozial-Anspruch mit dem Messer durchsetzen wollte und in Folge den leitenden Angstellten ermordete, darf man bei diesem Artikel in dem ein Österreicher seine Ex-Freundin verfolgte und mit einer Gaspistole bedrohte, kommentieren.

Zum Glück hatte der Kärntner österreichische Wurzeln ( ich nehme es einfach an ohne es zu wissen)da er ansonsten möglicherweise mit härteren Mitteln versucht hätte seine Ex umzustimmen. Der Fall in Dornbirn zeigt leider auf, welche Mittel in manchen Kulturen immer noch eingesetzt werden.

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Fragender (19.972 Kommentare)
am 07.02.2019 09:58

Sofort abschieben!!!

.. Hoppla..... doch nicht..... ich dachte so was machen Österreicher nicht....

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( Kommentare)
am 07.02.2019 11:57

oft hilft es, sein emotional geprägtes Bild anhand von Fakten zu präzisieren, in diesem Fall z.B. Statistiken.
Es zeigt sich, dass in Ö Gewalttaten - v.a. in Verbindung mit Stich- und Schneidwaffen - signifikant öfter von Personen mit Migrationshintrgrund begangen werden als von Einheimischen.

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