Nach Tod von zwei Kindern: "Es sind alle sprachlos"
BALDERSCHWANG / RIEFENSBERG. Staatsanwaltschaft ermittelt - Überlebende Kinder unter Schock
Die kleine Gemeinde Riefensberg im Bregenzer Wald steht nach dem Traktorunfall im bayrischen Balderschwang, der einem zehnjährigen Buben und einer 13-Jährigen das Leben kostete, unter Schock. Bei der Sonntagsmesse rief Pfarrer Albert Egeneder die Kirchengemeinde zur Anteilnahme auf. "Die Kinder und sämtliche der vom Unglück betroffenen Familien sind aus Riefensberg, es stimmt mich sehr traurig", sagt der Pfarrer.
Bürgermeister Ulrich Schmelzenbach hat wie viele andere in der gut 1000-Seelen-Gemeinde beim Gottesdienst von dem Unglück erfahren: "Die Stimmung ist sehr gedrückt. Es ist eine schlimme Situation für die ganze Gemeinde, es sind alle sprachlos."
Wie berichtet, besuchten zwei Vorarlberger Familien Freunde auf der Lenzenalp in Balderschwang. Der 13-jährige Sohn der Hüttenpächter lenkte den Traktor, in dessen Kippmulde die drei Kinder – zehn, zwölf und 13 Jahre – saßen. Durch eine Erschütterung wurden die drei während der Fahrt hinausgeschleudert, zwei Kinder wurden von dem Traktor überrollt und waren sofort tot. Das 12-jährige Mädchen und der 13-jährige Unfalllenker blieben zwar unverletzt, sind aber nach wie vor traumatisiert. "Es sind weder die Kinder noch ihre Eltern zur Sache einvernommen worden und das wird in absehbarer Zeit auch nicht geschehen", sprach ein Polizeisprecher gegenüber den VN am Montag den psychischen Zustand der Betroffenen an.
Zunächst gelte es, die rechtlichen Rahmenbedingungen abzuklären. Offen ist, ob es sich bei dem betreffenden Waldweg um einen privaten oder öffentlichen Grund handelt. Die Unfallstelle sei akribisch vermessen und fotografiert worden. Auch ein Gutachter war vor Ort. Die Staatsanwaltschaft in Kempten sei praktisch seit dem Unfallzeitpunkt mit der Angelegenheit befasst und werde je nach Ergebnis über strafrechtliche Schritte entscheiden. "Doch dies zu klären, wird noch Wochen in Anspruch nehmen." Wenn, dann könnten nur die Eltern des 13-Jährigen wegen Verletzung der Aufsichtspflicht belangt werden.
Fahren auf Privatweg verboten?
Zu klären ist, ob die Spritztour des Burschen mit dem Traktor auf dem angeblichen Privatweg tatsächlich legal war. Denn nach Angaben des Automobilclubs ADAC darf man ohne Führerschein auf einem Privatgelände nur dann unterwegs sein, wenn das Gelände beispielsweise eingezäunt ist oder einen Schranken hat und nicht "faktisch öffentlich" ist.
Für die verunglückten Kinder werde es in der Kirche eine öffentliche Trauerfeier während der Verabschiedung geben. Ein Termin steht noch nicht fest.