Nach Führerscheinabnahme fuhren Steirer mit Planierraupe weiter

FELDKIRCHEN BEI GRAZ. Zwei betrunkene Männer haben in der Nacht auf Freitag südlich von Graz nach einer Führerscheinabnahme durch die Polizei kurzerhand eine Schubraupe in Betrieb genommen und damit eine Gemeindestraße beschädigt.
Eine Streife stoppte das Duo, das die Fahrbahn mit einem sogenannten Aufreißer am Heck der Raupe auf rund 600 Metern kaputt gemacht hatte, teilte die Landespolizeidirektion Steiermark mit.
Angefangen hatte alles mit einer Kontrolle gegen 23.40 Uhr im Gemeindegebiet von Feldkirchen bei Graz. Der 30-jähriger Lenker und sein Beifahrer wurden angehalten und es stellte sich heraus, dass beide zu viel getrunken hatten, um noch zu fahren. Der ältere der beiden, er kommt aus dem Bezirk Leibnitz, musste daher seinen Führerschein sofort abgeben. Weiterfahren durften sie nicht, weil auch der Beifahrer aus dem Bezirk Liezen zu viel intus hatte. Hinzu kam, dass zuvor schon mehrere Verkehrszeichen beschädigt wurden.
Abschleppversuch scheiterte
Während für die Beamten der Fall an Ort und Stelle erledigt war, kamen die Männer offenbar auf die Idee, den abgestellten Pkw abzuschleppen. Als gegen 1.15 Uhr eine Streife der Bereitschaftseinheit erneut an der Unfallstelle vorbeikam, hörten sie Lärm einer Baumaschine. Am Steuer der Raupe saß der 27-Jährige. Das Duo war mit der Planierraupe gefahren und hatte dabei die Rippen am Heck gesenkt. Dadurch kam es zur Beschädigung der Schachenwaldstraße sowie der angrenzenden Grünfläche.
Die Männer belogen schließlich auch noch die einschreitenden Beamten: Sie sagten, es sei ihre eigene Raupe, doch eine Nachfrage bei der Baufirma ergab, dass diese keine Ahnung davon hatte, dass ihre Maschine mitten in der Nacht in Betrieb genommen wurde. Die Betrunkenen zogen die Amtshandlung übrigens ins Lächerliche, obwohl sie sich der Beschädigung bewusst gewesen seien, hieß es in der Aussendung der Polizei.
Mehrere Anzeigen
Abgesehen von den Verwaltungsübertretungen werden die beiden Männer nun auch wegen Sachbeschädigung und unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen an die Staatsanwaltschaft Graz angezeigt. Der entstandene Sachschaden an der Gemeindestraße, an den beschädigten Verkehrszeichen sowie der entstandene Flurschaden konnte von der Gemeinde noch nicht beziffert werden.
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