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Nach Faustschlag im Rollstuhl: Dreieinhalb Jahre Haft

13. November 2019, 13:15 Uhr
Bild: VOLKER WEIHBOLD

WIEN. Wegen Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen ist ein 37-jähriger Mann am Mittwoch am Wiener Landesgericht rechtskräftig zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden.

Der gebürtige Rumäne hatte am 5. Juli 2019 am Urban-Loritz-Platz einem Landsmann nach einem kurzen Wortgefecht einen Faustschlag ins Gesicht verpasst. Der Schlag hatte für den Betroffenen lebensbedrohliche Folgen. Der 59-Jährige, der 3,5 Promille Alkohol im Blut hatte, stürzte zu Boden und schlug mit dem Kopf ungebremst am Asphalt auf. Eine 19-Jährige, die den Vorfall mitbekommen hatte, verständigte sofort die Rettung. Ein weiterer Augenzeuge - ein 16 Jahre alter Bursche - ging zum Täter und stellte diesen zur Rede. "Der hat dem einfach aufs Ohr g'haut. Ich wollt' wissen, warum man so was macht", berichtete der Jugendliche nun einem Schöffensenat (Vorsitz: Christina Salzborn). Antwort habe er keine erhalten.

Während der 37-Jährige festgenommen wurde, kam der Verletzte mit einem Schädelbasisbruch in ein Spital. Dort stellte sich heraus, dass der Sturz Einklemmungen der Hirnstämme bewirkt hatte. Außerdem traten starke Hinblutungen auf. Der Mann wurde in künstlichen Tiefschlaf versetzt. Erst Ende Juli war die Lebensgefahr gebannt. Der Mann wurde aus dem Koma geholt, weiter behandelt und nach einigen Komplikationen in ein Reha-Zentrum verlegt.

Der 59-Jährige wird vermutlich zeitlebens ein Pflegefall bleiben. "Er sitzt im Rollstuhl und wird nie wieder gehen können. An allen vier Extremitäten sind Lähmungserscheinungen aufgetreten. Das Sprachzentrum ist gestört. Er kann daher nicht als Zeuge befragt werden", gab die Richterin bekannt.

Der Angeklagte bekannte sich ungeachtet der erdrückenden Beweislage nicht schuldig. Er kenne den 59-Jährigen seit zehn Jahren und habe diesen nicht geschlagen: "Ich bin nicht aggressiv. Ich mache so was nicht." Allerdings weist der 37-Jährige zwei einschlägige Vorstrafen auf und bekommt einen weiteren separaten Prozess, weil er im August 2018 an einer Straßenbahn-Haltestelle einem Mann eine Krücke ins Gesicht geschlagen haben soll. Der 61-Jährige erlitt eine Rissquetschwunde über dem rechten Auge.

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1  Kommentar
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pepone (60.622 Kommentare)
am 13.11.2019 14:12

solche NEOEUBÜRGER gehören von der Strasse . FÜRIMMERUNDEWIG !!!

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