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Mord, Brandstiftung, Betrug: Frauentrio schuldig gesprochen

Von nachrichten.at/apa, 21. Jänner 2020, 19:37 Uhr
K?RNTEN: PROZESS GEGEN VILLACHER FRAUENTRIO WEGEN MORDES, BRANDSTIFTUNG UND BETRUGS
Prozess in Klagenfurt Bild: APA

KLAGENFURT. Mit Schuldsprüchen hat am Dienstag ein Schwurgerichtsprozess am Landesgericht Klagenfurt geendet. Drei Frauen mussten sich wegen Mordes, Brandstiftung und schweren Betrugs verantworten.

Im Prozess um das okkultistische Kärntner Frauentrio, in dem es um Mord, Brandstiftung und Betrug ging, wurden am Dienstag alle drei Angeklagten von den Geschworenen für schuldig befunden. Die Hauptangeklagte wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, die Zweitangeklagte zu 20 Jahren Haft. Beide werden in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Die Drittangeklagte, die mit dem Mord nichts zu tun hat, erhielt drei Jahre.

Gegenseitige Schuldzuweisungen bestimmten gestern am Landesgericht Klagenfurt das Finale im Prozess gegen die drei Kärntner Frauen. Insbesondere zum gewaltsamen Tod einer 72-jährigen Villacherin gingen die Aussagen weit auseinander. Laut Staatsanwaltschaft soll die Hauptangeklagte – eine 48-jährige „Energetikerin“ – die Zweitangeklagte (44) dazu angestiftet haben, die Villacherin zu ermorden

Das Opfer hatte die Hauptangeklagte ursprünglich als Alleinerbin eingesetzt, den Kontakt zu ihr dann aber abgebrochen. Woraufhin die Hauptangeklagte beschlossen hätte, die 72-Jährige müsse sterben. Die Zweitangeklagte soll – nach zwei vergeblichen Anläufen – das Opfer dann am 6. Oktober 2018 tatsächlich erwürgt haben.

Gestern gab die Zweitangeklagte an, sie sei zur Tatzeit nicht sie selbst gewesen, sondern von der Energie der Erstangeklagten beeinflusst. „Wir haben es mit einer eiskalten Person zu tun, die einen Mord begangen hat“ und sich nun als Opfer inszeniere, so Hans Gradischnig, Verteidiger der Hauptangeklagten. Wolfgang Blaschitz, Verteidiger der 44-Jährigen, konterte: Seine Mandantin sei bis zu ihrem Kontakt mit der Hauptangeklagten nie mit dem Strafgesetz in Konflikt geraten. Laut psychiatrischem Gutachten sei sie in einem hochgradigen Abhängigkeitsverhältnis zur 48-Jährigen gestanden.

Außerdem habe es für die Zweitangeklagte gar kein Mordmotiv gegeben, denn immerhin sei die Erstangeklagte die im Testament des Opfers Begünstigte gewesen. Von Anfang an geständig zeigte sich die dritte Mittäterin, die sich allerdings nicht wegen Mordes verantworten musste. Sie soll gemeinsam mit der Zweitangeklagten mehrere Brände gelegt haben

 

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