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Mordermittlungen gegen Sloweniens "Most Wanted" in Wiener Neustadt

Von nachrichten.at/apa   15.Juli 2020

Die Ermittlungen beziehen sich auf einen Mordanschlag, der im Frühjahr 2009 auf die Schwägerin des Schwerverbrechers - er ist im März 2018 für andere Verbrechen vom slowakischen Höchstgericht in Abwesenheit rechtskräftig zu 23 Jahren Haft verurteilt worden - verübt wurde. Ein Bote hatte der Frau ein Paket ins Haus gebracht, das eine Bombe enthielt. Unmittelbar nach der Zustellung wurde der Sprengsatz zur Detonation gebracht, der Bote kam bei der Explosion ums Leben. Mehrere Personen - darunter die Schwägerin - wurden schwer verletzt. Die Strafverfolgungsbehörden sind überzeugt, dass das Attentat auf Geheiß von Viliam M. durchgeführt wurde.

Für diesen Fall, für den der Most Wanted laut Habitzl von der slowakischen Justiz bisher nicht zur Verantwortung gezogen wurde, ist die Zuständigkeit der heimischen Justiz gegeben, weil Viliam M. die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Entsprechende Angaben, die der 63-Jährige Anfang Juli nach seiner Festnahme getätigt hatte, haben sich zwischenzeitlich bestätigt. Viliam M. hat vor fast 31 Jahren - exakt am 24. Juli 1989 - die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen bekommen.

Bei Viliam M. dürfte es sich laut slowakischen Medienberichten um einen mafiösen Schwerverbrecher mit einer jahrzehntelangen kriminellen Karriere handeln. Ihm zugeschriebene Verbrechen konnten ihm geraume Zeit nicht nachgewiesen werden. Der Mann soll insgesamt fünf Morde in Auftrag gegeben haben, darunter auch den Anschlag auf den 2004 in Bratislava getöteten Mafiapaten Peter Congrady. Auch seinem eigenen Neffen soll der 63-Jährige nach dem Leben getrachtet haben. Schon Ende der 1990er-Jahre war Viliam M. an einem spektakulären Bankraub mit Millionenbeute beteiligt.

Seiner Festnahme hatte er sich immer wieder entzogen, indem er sich rechtzeitig aus der Slowakei nach Venezuela und Belize absetzte. Nachdem er in einem Gerichtsverfahren in Bratsilava in letzter Instanz 23 Jahre Haft ausgefasst hatte, wurde von den slowakischen Behörden ein Europäischer Haftbefehl erlassen. Dieser wurde nach Hinweisen, dass der Gesuchte bei einem Verwandten in Baden bei Wien untergetaucht war, vollzogen. Viliam M. konnte am 2. Juli von Zielfahndern des Bundeskriminalamts auf offener Straße festgenommen werden.

Die von der Slowakei beantragte Auslieferung wurde in weiterer Folge vom Wiener Landesgericht für Strafsachen für nicht zulässig erklärt, erläuterte Gerichtssprecherin Elisabeth Reich auf APA-Anfrage. Dass sich der 63-Jährige im Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft befindet, bewirkte nämlich zwangsläufig, dass ein Inlandsverfahren geführt werden muss, dass bei der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt angesiedelt ist. Diese Behörde hat auch schon die Verhängung der U-Haft über Viliam M. beantragt, sollte der noch nicht rechtskräftige Beschluss des Wiener Landesgerichts bestätigt werden. Mit der U-Haft müsste sich dann das Landesgericht Wiener Neustadt auseinandersetzen.

Wie der Sprecher der Wiener Neustädter Anklagebehörde durchblicken ließ, könnte das Inlandsverfahren neben dem Mordanschlag aus dem Jahr 2009 schon bald auch eine versuchte Bestimmung zum Mord aus dem Jahr 1996 mitumfassen, der an sich schon Gegenstand des 2018 in der Slowakei rechtskräftig erledigten Strafverfahrens war. Sollte diesbezüglich die Strafvollstreckung in Österreich aus rechtlichen Gründen nicht möglich sein - dies wird derzeit abgeklärt -, wären laut Habitzl von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustädter eigene Ermittlungen zu führen und die Unterlagen der slowakischen Justizbehörden beizuschaffen.

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28. März 2024