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Mitbewohner mit Beil attackiert: 23-Jähriger verurteilt

Von nachrichten.at/apa   22.Mai 2019

Der Angeklagte wurde wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung zu sechs Monaten unbedingter Haft verurteilt, teilte das Gericht am Abend mit. Den Mordversuch verneinten die Geschworenen einstimmig. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, der Angeklagte verzichtete auf Rechtsmittel. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 23-Jährige soll im vergangenen November im Streit einem Mitbewohner mit einem Hackbeil drei Schnittwunden im Gesicht zugefügt haben. Schenkt man der Anklage Glauben, kam das Opfer nur mit dem Leben davon, weil zwei Bekannte rechtzeitig einschreiten konnten.

Bei der Auseinandersetzung in der gemeinsamen Unterkunft in der Elisabethstraße in der Stadt Salzburg dürfte es um Haushaltstätigkeiten gegangen sein. Der Angeklagte hätte offenbar Essen machen sollen, dieser sagte aber, erst kochen zu wollen, wenn er Hunger habe. Der Streit zwischen den beiden Landsmännern schaukelte sich zunächst verbal hoch, dann kam es zu Handgreiflichkeiten. "Er ist auf mich losgegangen und hat mich geschlagen", berichtete der schmächtige Angeklagte heute über seinen um ein Jahr jüngeren Kontrahenten. "Ich musste mich irgendwie wehren. Da habe ich zum Fleischerbeil gegriffen."

Das Opfer erlitt eine stark blutende Schnittwunde an der Stirn und zwei am Nasenrücken, die Schnitte waren jeweils ein bis zwei Zentimeter lang. "Aus dem Nebenraum sind dann zwei Zeugen dazugekommen und haben ihm das Beil aus der Hand gewunden", sagte Staatsanwältin Karin Sperling zu den Geschworenen. "Hätte der Angeklagte das Opfer mit voller Wucht getroffen, wäre es zum Tod gekommen."

Der Verteidiger des 23-Jährigen sah das heute anders. "Er hat seinen ersten Schlag noch ungehindert geführt. Bei Mordabsicht hätte die Verletzung sicher anders ausgesehen." Das Opfer habe seinem Mandanten das Leben schwer gemacht. "Die beiden lebten auf engstem Raum zusammen. Da hat sich über längeren Zeitraum etwas aufgestaut." Der Angeklagte habe sich gegen die Angriffe wehren wollen und wahllos nach einem Gegenstand gegriffen.

Das Opfer sagte heute aus, dass er sich gerade nach einer beim Streit auf den Boden geschmissenen Teekanne bückte, als er den ersten Schlag abbekam. Der gerichtsmedizinische Sachverständige erklärte, dass die Wunden schnell ausgeheilt sind. Es seien keine wuchtigen Schläge erkennbar gewesen und es habe auch keine konkrete Lebensgefahr bestanden. Trotzdem hätte eine solche bestehen können, wenn sich das Opfer wegbewegt hätte. 

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