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Millionen Schaden: Ex-Buchhalterin zum zweiten Mal verurteilt

Von nachrichten.at/apa, 21. September 2020, 12:09 Uhr

SALZBURG. Eine vorbestrafte ehemalige Buchhalterin ist am Montag am Landesgericht Salzburg wegen Hinterziehung von insgesamt rund 3,3 Millionen Euro an Einkommen- und Umsatzsteuer verurteilt worden.

Die geständige Angeklagte erhielt eine unbedingte Geldstrafe in Höhe von einer Million Euro. Die Ersatzfreiheitsstrafe beträgt fünf Monate. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die 54-Jährige, die sich derzeit in Strafhaft befindet, wurde bereits vor zwei Jahren wegen Untreue und schweren Betruges am Landesgericht Salzburg verurteilt. Die unbedingte Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten wurde Ende 2018 rechtskräftig. Die Frau hatte sich zu dem Vorwurf, von einer Salzburger Werbeagentur rund 6,7 Millionen Euro im Zeitraum 2008 bis 2015 abgezweigt zu haben, umfassend geständig gezeigt.

Tatmotiv luxuriöser Lebensstil

Als Motiv gab die deutsche Staatsbürgerin bei dem Prozess im Jahr 2018 ihren luxuriösen Lebensstil an. Sie arbeitete im Tatzeitraum als freie Buchhalterin, war also bei der GmbH nicht angestellt. Die Angeklagte verfügte über Bank-Vollmachten. Sie war Zeichnungsberechtigte für betriebliche Bargeld-Behebungen und Überweisungen der Werbeagentur und zweigte dabei Geld auf ihr Privatkonto ab. Die Agentur schlitterte wegen der Malversationen im Jahr 2015 in den Konkurs. Es wurde die Schließung der im Jahr 1997 gegründeten Firma angeordnet.

Bei dem heutigen Prozess handelte es sich um ein Folgeverfahren. Die Beschuldigte hätte das betrügerisch erworbene Einkommen von 6,7 Millionen Euro versteuern müssen. Der Staatsanwaltschaft zufolge hat sie aber keine oder unrichtige Steuererklärungen abgegeben. Deshalb sei dem Finanzamt Salzburg Land ein Schaden von 3.345.617 Euro in den Jahren 2008 bis 2015 entstanden.

Auch diesmal zeigte sich die Angeklagte vollinhaltlich und reumütig geständig. Sie habe vermeintlichen Freunden Geld gegeben und "größenwahnsinnig eingekauft", schilderte die Frau der Vorsitzenden des Schöffensenates, Richterin Nicole Haberacker. "Ich habe ein Leben geführt, das ich jetzt nicht mehr leben möchte." Das Gericht erteilte ihr heute die Weisung, dem Finanzamt den geschuldeten Abgabenbetrag binnen eines Jahres zu entrichten.

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5  Kommentare
5  Kommentare
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powerslave (1.082 Kommentare)
am 21.09.2020 14:46

Hier zeigt Justitia ihre Krallen.

Wenn ein einschlägig Vorbestrafter fahrlässig einen anderen Menschen im Strassenverkehr tötet gibt's 4 Monate bedingt...

Die Stragen sind im Hinblick auf Vermögensschaden vs Menschenleben trotz Vorsatz vs Fahrlässigkeit irgendwie nicht wirklich ausgewogen.

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gent (3.909 Kommentare)
am 21.09.2020 15:23

In solch einem Fall wären halt gute Rat(h)geber von Vorteil. Solche Rat(h)geber - nennen wir sie einfach Monika - wüssten vielleicht, wie man fürs gleiche Delikt anstatt fünf scharfen Jahren nur drei auf Bewährung bekommt.

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spektator (2.077 Kommentare)
am 21.09.2020 18:11

skurril ist das Gesetz schon
"Die Beschuldigte hätte das betrügerisch erworbene Einkommen von 6,7 Millionen Euro versteuern müssen. Der Staatsanwaltschaft zufolge hat sie aber keine oder unrichtige Steuererklärungen abgegeben. "

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( Kommentare)
am 21.09.2020 12:18

Jetzt hat sie die kalte Ernüchterung erwischt. Der Traum vom luxusleben ist vorbei.

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( Kommentare)
am 21.09.2020 12:56

Viele glauben, Luxusleben macht auf Dauer glücklich! Falsch!
Die kennen die wahren glückchen kleinen Dinge des Lebens nicht mehr!!

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