Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Messerattacke vor Lokal: 18 Jahre Haft und Einweisung

Von nachrichten.at/apa, 04. August 2020, 20:53 Uhr
(Symbolbild)
(Symbolbild) Bild: Daniel Scharinger

WIENER NEUSTADT. Wegen versuchten Mordes ist ein zum Tatzeitpunkt 21-Jähriger am Dienstagabend in Wiener Neustadt zu 18 Jahren Haft verurteilt worden.

Der Mann wurde zudem in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Er soll am 15. September des Vorjahres vor einem Wiener Neustädter Lokal einen 38-Jährigen niedergestochen haben. Der Schuldspruch ist Gerichtsangaben zufolge nicht rechtskräftig.

Bei der Attacke verwendete der syrische Staatsbürger ein Klappmesser mit einer Klingenlänge von neun Zentimetern. Mit dem Gegenstand versetzte er seinem Kontrahenten laut Gericht einen gezielten Stich in den Hals, wobei die Halsschlagader nur um etwas mehr als einen Millimeter verfehlt wurde. Es sei nur deshalb beim Tötungsversuch geblieben, weil der Angeklagte selbst sofort Erste Hilfe geleistet habe. Der Beschuldigte soll im Zuge der Auseinandersetzung auch ein weiteres Opfer verletzt haben - durch einen Schlag ins Gesicht. Vom Vorwurf der versuchten Körperverletzung wurde der Syrer allerdings freigesprochen.

Kurz nach der Messerattacke wurde der alkoholisierte 21-Jährige von einer Streife der Polizeiinspektion Flugfeld angehalten und festgenommen. Bei der Einvernahme war er geständig, das verwendete Klappmesser will er auf der Flucht weggeworfen haben.

Gutachten: Angeklagter ist gefährlich

Der psychiatrische Sachverständige befand den Syrer in seinem Gutachten für gefährlich. Das Schwurgericht folgte dieser Ansicht und verhängte zusätzlich zur Haftstrafe auch die Unterbringung gemäß Paragraf 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch. Außerdem muss der 21-Jährige dem Opfer 5000 Euro zahlen. Während der Verteidiger des Angeklagten Strafberufung anmeldete, gab die Staatsanwaltschaft keine Erklärung ab.

mehr aus Chronik

Frau soll in Wien Ex-Lebensgefährten in den Nacken gestochen haben

"Zerstörter Lebensraum ": 17.000 Hasen sterben jährlich im Straßenverkehr

Fahrt in den Osterurlaub: Wo Sie heuer Nerven brauchen

Pkw abgenommen: Mit 95 km/h durch 30er-Zone gerast

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

Aktuelle Meldungen