Maskenpflicht für Kirchenchöre und Obergrenze für Begräbnisse
Der am Samstag online veröffentlichten "Rahmenordnung" zufolge müssen Chöre immer Mund-Masen-Schutz tragen. Für Gottesdienstbesucher gilt dies und die Abstandsregel ohnehin. Begräbnisse werden auf 100 Personen begrenzt. Ab 1. November dürfen an Chor- und Musikproben sowie Vorstellungen nur noch sechs (indoor) bzw. zwölf (Freiluft) Personen teilnehmen.
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