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Maskenpflicht für Kirchenchöre und Obergrenze für Begräbnisse
WIEN. Ab Sonntag gelten in der katholischen Kirche strengere Corona-Regeln für Begräbnisse, Chöre und Musikgruppen.
Der am Samstag online veröffentlichten "Rahmenordnung" zufolge müssen Chöre immer Mund-Masen-Schutz tragen. Für Gottesdienstbesucher gilt dies und die Abstandsregel ohnehin. Begräbnisse werden auf 100 Personen begrenzt. Ab 1. November dürfen an Chor- und Musikproben sowie Vorstellungen nur noch sechs (indoor) bzw. zwölf (Freiluft) Personen teilnehmen.
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Wie soll den Singen mit Maske funktionieren? Chorsingen hat jetzt Pause! Ein/e Solist/in und Orgel funktioniert und ist meist ohnehin schöner!
100 Personen bei einem Begräbnis ist sehr großzügig, wird jedoch oft nicht erreicht.
Beim Totenmahl dürfen dann nur 6 Personen an einem Tisch sitzen. Das gegst. Gasthaus braucht schon sehr große bzw. mehrere Räumlichkeiten um alle Teilnehmer unterzubringen.
Die Luft aus der Lunge muss raus und die hat unter der Maske keinen Platz.
Die Viren fliegen mit den Aerosolen durch die Maske hinaus.
Beim Singen ist 1 Meter Abstand ist sicher noch wichtiger als die Maske.
Wenn es so einfach wäre, Viren zurückzuhalten, müssten die mit Viren hantierenden Labors keine so aufwändigen Schleusen installieren, eine Maske würde reichen. Ich glaube nicht, dass die Viren einen Unterschied machen, ob sie sich in einem Labor oder im Kirchenchor befinden.
Chöre hätten jetzt einmal Sendepause - die Infektiosgefahr ist viel zu groß.