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Maske nicht getragen - Lehrerin klagt gegen Entlassung

Von nachrichten.at/apa   23.April 2021

Die Pädagogin klagt gegen diese Entscheidung. Ihr war eine Dienstpflichtverletzung vorgeworfen worden, weil sie nicht nur die Maske verweigert haben soll, sondern angeblich auch die Schüler nicht bei ihren Covid-Selbsttests unterstützen wollte.

Zu Beginn machte Richterin Daniela Bliem die beiden Parteien auf die Möglichkeit einer gütlichen Einigung aufmerksam. Auch mit Verweis darauf, dass es das erste Schuljahr der Lehrerin sei und sie einen bis September befristeten Vertrag habe. "Es steht natürlich viel auf dem Spiel, da sie am Anfang ihres Lehrberufs steht. Das Thema Maske wird noch eine Weile bei uns bleiben. Deswegen wäre es sinnvoll, wenn Sie eine vernünftige Lösung finden", sagte die Richterin. Und mit Blick auf die Klägerin ergänzte sie: "Selbst wenn Sie gewinnen, Sie gewinnen bis September."

Die Richterin verwies darauf, dass es ihres Wissens bisher kein Urteil in einer solchen Angelegenheit in Österreich gegeben hätte. Im Zweifelsfall müsse man sich an Urteilen in ähnlich gelagerten Fällen aus Deutschland orientieren, da sie den Fall nicht dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) vorlegen werde. Diese Möglichkeit stünde den Anwälten selbst offen.

Kolleginnen und Kollegen hätten sich beschwert, dass die Lehrerin ohne Maske im Lehrerzimmer sitze und die anderen gefährde, so der Anwalt der beklagten Schulseite, Helmut Ziehensack. Er sah noch ein weiteres Problem: "Wir müssen auch aufpassen bezüglich Trittbrettfahrern." Das von der Lehrerin vorgelegte Attest wurde von ihm in Zweifel gezogen, weil es kein fachärztliches Attest sei. Es sei von einem Allgemeinmediziner aus der Steiermark erstellt worden, dessen Ordination mehr als 100 Kilometer vom Wohnort der Klägerin entfernt sei.

Dem entgegnete der Anwalt der Klägerin, Michael Seeber, dies sei der Hausarzt der Familie und die Klägerin habe noch bis Mitte 2020 in der Steiermark gewohnt. Die beklagte Partei unterstelle dem Aussteller "ein Gefälligkeitsattests und damit eine Falschbeurkundung". Die Testung der Schüler seien eine ärztliche Leistung und dies könne den Lehrern nicht abverlangt werden. Bei der nächsten Verhandlung sollen Zeugen befragt werden, sie soll im Juni stattfinden.

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29. März 2024