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Mann ging mit Samurai-Schwert einkaufen

Von nachrichten.at/apa, 20. Jänner 2021, 14:47 Uhr
Es wurde ein Waffenverbot erlassen. (Symbolbild) Bild: vowe

INNSBRUCK. Ein 37-Jähriger ist am Mittwoch am Mitterweg in Innsbruck mit einem Samurai-Schwert ausgerüstet in einen Supermarkt einkaufen gegangen. Niemand verletzt.

Der Mann konnte nach seiner Einkaufstour in einer Wohnung in einem Mehrparteienhaus von der Polizei ausfindig gemacht werden, teilte die Exekutive mit. Der 37-Jährige gab zu, den Einkauf mit Schwert erledigt zu haben, erklärte aber, dass er niemanden bedroht oder gefährdet hätte. Gegen ihn wurde ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen. Das Schwert sowie ein Kleinkalibergewehr wurden vorläufig sichergestellt.

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13  Kommentare
13  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
2good4U (17.615 Kommentare)
am 20.01.2021 18:10

Sonst sind die OÖN eigentlich immer recht großzügig mit Anführungszeichen, aber bei dem umgangssprachlichen Begriff "Samurai-Schwert" wird interessanterweise darauf verzichtet.

Ich nehme einfach mal an die Rede ist von einem Katana?
Interessant wäre halt noch ob es eine Dekowaffe oder eine scharf geschliffene Klinge war.

Jedenfalls ist es eine gute Methode den Mindestabstand einzufordern.
Da dieser aber bald auf 2m erhöht wird muss der Herr wohl auf eine Naginata umsteigen ;-P

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DonMartin (7.488 Kommentare)
am 20.01.2021 15:27

Neue Regel beim Einkaufen:
Katana funktioniert als Abstandsmaß besser als Babyelefant.

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spoe (13.502 Kommentare)
am 20.01.2021 15:09

Als Samurai verkleidet würde es unter Tradition fallen? So wie der Hirschfänger zur Tracht.

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spoe (13.502 Kommentare)
am 20.01.2021 15:06

Die Rechtfertigung oder Ausrede wäre interessant zu erfahren.

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Killerkaninchen (7.975 Kommentare)
am 21.01.2021 00:17

Die Rechtfertigung ist einfach! Man könnte Leuten wie Nala, Danube, Nachtarbeiter und Konsorten begegnen. Dafür wird jeder Richter Verständnis haben!

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fanfarikuss (14.172 Kommentare)
am 20.01.2021 15:03

Skurril, in der Tat.
Würde ich nie machen, aber: Rechtlich gedeckt.

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spoe (13.502 Kommentare)
am 20.01.2021 15:07

Nicht einmal einen zu langen Taschenfeitel darf man bei sich tragen.

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( Kommentare)
am 20.01.2021 15:17

Spoke. Die einheimischen haben striktes waffenverbot. Waffen duerfen nur unsere gaeste haben, weil die Angst vor den einheimischen haben😜😂. Ausserdem werden bei willhaben, auch oft solche Waffen zum Verkauf angeboten. Saebel, bayonette etc.

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2good4U (17.615 Kommentare)
am 20.01.2021 18:11

Nicht alles was man besitzen darf darf man auch führen.

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2good4U (17.615 Kommentare)
am 20.01.2021 18:12

So dürfen Sie auch wenn Sie unbescholten und min. 18 sind eine Flinte besitzen. Einkaufen würde ich damit jedoch nicht gehen.

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Killerkaninchen (7.975 Kommentare)
am 21.01.2021 00:15

laber nicht dumm rum, Nala!

Warst Du noch nie auf Flohmärkten in Österreich? Wie viele Waffen da zum Verkauf angeboten werden, teilweise noch mit "überklebten" Nazi Symbolen!

Mehr wie dummes Zeug und Rassisten Geschwätz kommt von Dir sowieso nicht!

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fanfarikuss (14.172 Kommentare)
am 20.01.2021 15:54

Ich erspare mir nun, den Link zum Gesetz einzustellen. Also googeln sie.

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2good4U (17.615 Kommentare)
am 20.01.2021 18:05

Rechtlich gedeckt? Wohl kaum.
Sonst würde auch die Polizei dem Herrn keinen Besuch abstatten.

Viele Dinge sind zwar grundsätzlich erlaubt wie eben diverse Blankwaffen, Spielzeugpistolen, Werkzeuge, etc., aber wenn man sich in der Öffentlichkeit damit bewegt und sich jemand bedroht fühlen könnte schaut die Sache gleich ganz anders aus.

Es ist halt auch ein Unterschied ob man etwas nur transportiert (z.B. eine geschlossene Box mit einer Spielzeugpistole die aber z.B. auf Grund des Aufdrucks erkennbar ist, oder ob man etwas führt (also z.B. griffbereit am Gürtel hat oder sogar in der Hand).

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