Mann erstach Arbeitskollegen - 20 Jahre Haft
Der anklagekonforme Schuldspruch der Geschworenen fiel einstimmig aus. Bei der Strafbemessung wurde die bisherige Unbescholtenheit des Mazedoniers als mildernd gewertet. Erschwerend waren demgegenüber "die besonders heimtückische und grausame Begehungsweise", wie sich die vorsitzende Richterin Nina Steindl ausdrückte.
Das Opfer sei unbewaffnet gewesen und auf offener Straße getötet worden, führte die Richterin weiter aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.