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Lösung für zu früh Geboosterte: Herabsetzung der 120-Tages-Frist

Von Gerhild Niedoba   26.Jänner 2022

Das sieht die 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung vor, die am 31.Jänner 2022 in Kraft tritt, haben die OÖN am Mittwoch erfahren. Betroffene Personen, die sich also vor Ablauf der 120-Tages-Frist nach der zweiten Impfung boostern haben lassen, soll "zeitnah" ein neues Impfzertifikat ausgestellt werden. Darin scheint dann der Impfstatus - anstatt wie jetzt 2/2 - mit 3/3 auf. 

Derzeit haben die Betroffenen durch die zu früh abgeholte 3. Impfung im Alltag noch Nachteile: Sie haben keinen aktuellen QR-Code und müssen somit etwa bei Großveranstaltungen zusätzlich einen aktuellen PCR-Test vorlegen. Auch die Reisetätigkeit ist dadurch vorerst eingeschränkt.

Es wurde aber betont, dass die Empfehlung des Nationalen Impfgremiums weiterhin lautet, dass die 3. Impfung frühestens ab vier Monaten nach der 2. Impfung erfolgen soll. 

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23. April 2024