Krebskranken Nachbarn mit Corona angesteckt
KLAGENFURT. Ein Corona-Prozess wegen grob fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten hat am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt begonnen.
Die Staatsanwaltschaft wirft einer 53 Jahre alten Kärntnerin vor, ihre Corona-Quarantäne missachtet und ihren krebskranken Nachbarn angesteckt zu haben, der die Covid-Infektion nicht überlebt hat. Die Frau bestreitet die Vorwürfe. Der Prozess wurde vertagt.
Es geht um den Dezember 2021. "Ich hatte 40 Grad Fieber und chronische Bronchitis, ich konnte nicht aufstehen", sagte die Angeklagte vor Gericht über einige der Tage, an denen sie, an Covid erkrankt, ohne Maske im Stiegenhaus mit dem schwerkranken Nachbarn geplaudert haben soll. Oder an denen sie Taxi gefahren oder bei einer Tankstelle Kaffee trinken gewesen sein soll. Ihr Hausarzt, der ihr inzwischen gekündigt hat, gab im Ermittlungsverfahren an, er habe sie positiv getestet, auch einen Abstrich für einen PCR-Test habe er gemacht. Die 53-Jährige sagte dennoch zu Richter Dietmar Wassertheurer: "Corona habe ich nie gehabt."
Virus-DNA stimmt überein
Die Staatsanwaltschaft stützt die Anklage auf Zeugenaussagen und zwei Gutachten. Gerichtsmedizinisch wurde festgestellt, dass der Krebspatient an einer Lungenentzündung durch Covid starb. Ein virologisches Gutachten stellte eine Übereinstimmung der Virus-DNA aus den PCR-Proben der Angeklagten und des später Verstorbenen fest. Außerdem gab es offenbar viele Anzeigen gegen die Angeklagte wegen Quarantäne-Verstößen. Andere Hausbewohner sollen noch als Zeugen im Prozess aussagen.