Kindesabnahme: Diana (4) muss in die USA zurück
WIEN. Der OGH hatte entschieden, dass das Kind zu seinem Vater muss
Hohe Wellen schlägt das Schicksal der vierjährigen Diana. Das Kind wurde in den USA geboren, lebt aber seit zwei Jahren bei seiner Mutter in Niederösterreich. Gestern holte ein Gerichtsvollzieher das Mädchen gegen den Willen der Mutter ab, um es über den Flughafen München zum Vater nach Kalifornien zurückzubringen, wie gestern das Netzwerk WAVE (Women against Violence Europe) informierte.
Ein Sprecher des Landesgerichts Krems bestätigte die Kindesabnahme, er dürfe sich aber inhaltlich nicht näher dazu äußern. Das Gericht vollzog damit ein OGH-Urteil aus dem Vorjahr, in dem entschieden worden war, dass die Mutter das Kind zu Unrecht nach Österreich gebracht und der Obsorge des Vaters entzogen habe. Die rechtliche Grundlage dafür ist das internationale Haager Kindesentführungsübereinkommen.
Die Rückführung des Kindes müsse verhindert werden, so die WAVE-Aktivistin Stephanie Futter-Orel, es liege eine "extreme Kindeswohlgefährdung und Menschenrechtsverletzung" vor. Diana habe ihren Vater seit Dezember 2020 nicht mehr gesehen und spreche kein Wort Englisch. Die Abnahme des Kindes sei in den Morgenstunden im Beisein mehrerer Polizisten erfolgt. Die Vierjährige sei zunächst in das Landesgericht gebracht worden.
Diana ist in Kalifornien als Tochter eines US-Amerikaners und einer Österreicherin zur Welt gekommen. Die Frau soll dort von ihrem Mann mehrfach misshandelt und vergewaltigt worden sein. Die Mutter kehrte daher nach einem "Heimaturlaub" im Frühjahr 2020 nicht mehr nach Amerika zurück.
Tatsächlich heißt es in einer Entscheidung der ersten Instanz, dass der Mann kurz vor der Abreise seiner Frau nach Europa den Geschlechtsverkehr vollzogen habe, "obwohl sie nein gesagt hatte". Der US-Bürger beantragte, dass seine Tochter zurückgebracht werden müsse, und bekam im Instanzenzug recht. Laut Rosa Logar von der Wiener "Interventionsstelle gegen Gewalt" gibt es ein Protokoll, in dem von "jahrelangen" psychischen und sexuellen Misshandlungen durch den Ehemann die Rede sei. Gerade für Frauen in binationalen Beziehungen und ihre Kinder führe das Haager Abkommen zu vielen Härtefällen. Maria Rösslhumer vom Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) bezeichnete die Situation als "dramatisch". Es gebe auch ein ärztliches Attest, demzufolge das Kind nicht flugtauglich sei. "Eine einstweilige Verfügung ist bereits bei Gericht eingebracht, um die Rückführung zu stoppen."
6000 Unterschriften
Um das Wohl des Kindes zu schützen, wurde eine Petition eingebracht, die mehr als 6000 Mal unterschrieben worden sei. Die Mutter habe in den USA weder ein Aufenthalts- noch ein Arbeitsrecht. Daher sei eine Einreise für sie gar nicht möglich.