Keine "Landplage": KZ-Überlebende gewinnen Prozess
WIEN. Rechtsaußen-Zeitschrift hatte Überlebende des KZ Mauthausen diffamiert – Erstgericht lehnte Klage ab, OGH gab Klägern recht.
Die Artikel und die Wortwahl in der Rechtsaußen-Zeitschrift "Die Aula" hatten gehörige Empörung ausgelöst – die nachfolgenden Urteile des Landesgerichts sowie des Oberlandesgerichts Graz ebenso.
Denn sowohl LG als auch OLG Graz hatten Klagen von KZ-Überlebenden wegen diffamierender Äußerungen in einem Artikel der Aula ("Landplage", "Massenmörder") abgewiesen. Gestern gab der Oberste Gerichtshof (OGH) den Holocaust-Überlebenden aber recht. Der Gerichtshof attestierte den Unterinstanzen einen Gesetzesverstoß.
Geklagt hatten elf KZ-Überlebende, angeführt von dem im vergangenen November im Alter von 97 Jahren verstorbenen Aba Lewit. Auch drei weitere Kläger sind mittlerweile nicht mehr am Leben.
"Wichtige Klarstellung"
Für die verbliebenen sieben KZ-Überlebenden war die Klarstellung aber sehr wichtig, dass man Mauthausen-Befreite nicht ungestraft als "Landplage" und "Massenmörder" bezeichnen darf, die "raubend und plündernd, mordend und schändend" durch das Land gezogen seien, sagt deren Anwältin Maria Windhager.
Jahrelang war der Versuch gescheitert, medienstrafrechtlich gegen diese Diffamierung durch zwei "Aula"-Artikel aus den Jahren 2015 und 2016 vorzugehen. Das Landesgericht für Strafsachen Graz hatte seine Ablehnung der Klage unter anderem damit begründet, dass das Kollektiv der Mauthausen-Befreiten zu groß sei, als dass jedes einzelne Mitglied durch die inkriminierten Aussagen persönlich erkennbar wäre. Erstmals recht bekamen die Holocaust-Überlebenden vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR): Die Republik Österreich wurde im Oktober 2019 verurteilt – weil es die Gerichte unterlassen hatten, Lewits Ruf gegen diffamierende Behauptungen zu schützen. Die Republik musste Lewit 648,48 Euro an materiellem Schadenersatz, 5000 Euro an immateriellem Schadensersatz sowie 6832,85 Euro an Prozesskosten (plus Erstattung für Steuern und Zinsen) zahlen.
Windhager bemühte sich in der Folge, in Österreich eine Erneuerung des Verfahrens zu erreichen – das gelang nicht. Aber ihre hartnäckigen Bemühungen, die Generalprokuratur zu einer Nichtigkeitsbeschwerde zu bewegen, waren schließlich erfolgreich – und darüber wurde gestern am OGH verhandelt.
Die nunmehrige Entscheidung durch den OGH, dass die Grazer Gerichte die Klage zu Unrecht abgewiesen hatten, hat keine weiteren rechtlichen Folgen. Ein neues Verfahren oder Ansprüche ergeben sich daraus nicht. Hier bestehe ein "großes Rechtsschutzdefizit" in Österreich, sagt Anwältin Windhager.
Dies müsste repariert werden, verlangte Windhager – und bekam, wie schon im Prozess, Unterstützung durch die Grünen. Deren Sprecherin für Vergangenheitspolitik und Rechtsextremismus, Eva Blimlinger, freute sich nicht nur über die "Gerechtigkeit für KZ-Überlebende". Man werde sich auch für eine Gesetzesreparatur einsetzen, kündigte Blimlinger an.
Peinlich wie unsere Gerichte hier agiert haben.
Vielleicht eine Erklärung zur Dauer: Liegen die Akten einr gewisse Zeit, sammelt sich eine Staubschicht. Daruf muss man eine Ausschreibung machen, welche Putzkolonne zum Zug kommt, um den Staub umweltgerecht zu entfernen. Das dauert. Ironie aus.
Wenn die Finanzprokuratur als quasi Anwaltskanzlei des Bundes schon auf Zuruf einer Anwältin agiert, dann sollen die bitte auch die der Republik entstandenen Kosten bei den pfuschenden Grazer Richtern einklagen! Es kann doch nicht sein, dass wir die Kosten der Selbstherrlichkeit der Frau oder des Herrn Rat aus Graz tragen müssen.
Landplage ist ein fürchterlicher Begriff und darf so nicht verwendet werden. Allerdings darf man auch nicht verschweigen, dass es Übergriffe von KZ Häftlingen nach der Befreiung auf die Zivilbevölkerung gegeben hat.
Sie können es wirklich nicht lassen, oder?
Sie sind ein niederträchtiger Psychopath-suchen Sie sich einen Therpeuten!
.. und die "Mitte" ist bei Ihnen bestenfalls jene zwischen Küssel und Breivik.
Einfach Geschichte lernen. Fakten sind Fakten.
FRAGENDER und FAKTEN, das hat noch nie zusammengepasst !
Einfach Geschichte lernen. Fakten sind Fakten.
Und dreckige, charakterlose und feige Hetze ist dreckige, charakterlose und feige Hetze- auch wenn man Fakten dazu mißbraucht!
Das ist auch ein Fakt!
Zuviel Drogen? Oder was ist los mit Ihnen. Lesen sie die Chronik. Ihre Schreiere erinnert mich an Goebbels.
Der Führer wäre sicher stolz auf ihren Nibelungen-Treue...
Linksschreiberling du musst verstehen dass Geschichtsleugnung genau jenen Leuten in die Hände spielt die solchen widerlichen Begriffe wie Landplage verwenden. Dazu müsste man aber halt 2-3 Gehirnwindungen haben. Das ist bei Linksfaschisten leider selten der Fall.
Ich leugne nichts.
Doch du leugnest was 1945 im Mühlviertel an Greueltaten passiert ist. Von allen Seiten wohlgemerkt. Lerne Geschischte und beende deine selektive Wahrnehmung.
Einfach nachlesen in Das Mühlviertel 1945 Eine Chronik Tag für Tag von Fritz Fellner. Schlimm was da alles passiert ist.
Whataboutismus in erbärmlicher Reinkultur, aber ernst genommen werden wollen...
Die Opfer von grausamen Verbrechen auch nach über 70 noch einmal zu diffamieren, findest du also voll in Ordnung, weil es auch damals schon bewusst verbreitete Falschmeldungen gab.
Lese das Buch. Lerne Geschichte.
Das schreibst du mir.
Frag nach bei Zeitzeugen.
Die in den letzten Kriegswochen entflohenen KZ-Häftlinge, deren grausame Verfolgung auch verfilmt wurde, waren keine Schwerkriminellen, Mörder, Vergewaltiger, wie es die Nazitrotteln behauptet hatten.
Mit deinen Belehrungen machst du dich ja nur nass. (und riskiert gelbe Knie, denn heute gibt es Gegenwind bei erwiesen Fakenews).
Eine Landplage waren jene pfotenhebenden Schwachsinnigen, die für die Zerstörung unseres schönen Landes verantwortlich waren!
Schämen Sie sich!
Das ist unsere Justiz und das Tempo, mit dem sie arbeitet.
Eine Streitsache aus dem Jahr 2015 befasste das Landesgericht, das Oberlandesgericht.
Dann kam der europäische EMGR ins Spiel. Dann die Generalprokurator und der OGH,
der schließlich ein letztes Urteil fällte.
Der traurige Hintergrund des Verfahrens sind im Bericht ersichtlich.
Warum das Ganze so lange dauerte, das wird uns niemand sagen können - wollen.
Erschütternd, dass man so eine Frage überhaupt diskutieren muss.....
da sieht man, wes Ungeistes Kind unsere rechtsextremen Landplagen sind....