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Kantinen müssen Herkunft von Lebensmitteln angeben

Von nachrichten.at/apa, 16. März 2023, 12:42 Uhr
Herkunftskennzeichnung in Großküchen gilt ab September Bild: VOLKER WEIHBOLD

WIEN. Die verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Kantinenessen tritt am 1. September 2023 in Kraft.

Der Ursprung bestimmter Lebensmittel muss dann sichtbar ausgeschildert werden. Gegenüber dem ersten Entwurf ist in der heute kundgemachten Verordnung neu, dass die Kennzeichnung neben öffentlichen auch private Großküchen erfasst. Außerdem wurde die Produktpalette um Wild erweitert. Laut Landwirtschaftsministerium werden täglich 2,2 Mio. Speisen in Großküchen ausgegeben.

In österreichischen Kantinen, etwa von Unternehmen, Krankenhäusern und Schulen, muss künftig die Herkunft von Fleisch (Rind, Schwein, Geflügel, Schaf, Ziege und Wild), von Milch- und Milchprodukten (unter anderem Butter, Käse und Topfen) sowie von Eiern angegeben werden. Verpflichtend ist die Ausschilderung in einer transparenten Form, etwa durch einen Aushang oder eine Angabe in der Speisekarte. "Das ist ein erster konkreter Umsetzungsschritt für mehr Transparenz auf unseren Tellern", kommentierten Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) und Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) die Verordnung am Donnerstag in einer Mitteilung.

Keine Pflicht für Lokale und Hersteller

Eine Verpflichtung für Gastronomen und Lebensmittelhersteller ist weiter nicht vorgesehen. Jene Gastronomiebetriebe aber, die freiwillig mit Angaben zur Herkunft ihrer Produkte werben, müssen sicherstellen bzw. nachweisen können, dass die Angaben zutreffen und nicht irreführend gestaltet sind, wie aus den Angaben des Landwirtschaftsministeriums hervorgeht.

Die Reaktionen fielen gemischt aus. Während der ÖVP-Bauernbund und die Landwirtschaftskammer (LKÖ) das Ergebnis begrüßten, kam Kritik von Tierschützern. So stimmten der Verein gegen Tierfabriken (VGT) sowie Vier Pfoten dem Gesetz zwar prinzipiell zu, sie stießen sich aber unter anderem daran, dass es weiter keine allgemeine Regelung zur Kennzeichnung in der Gastronomie gebe. Auch die Wiener Tierschutzombudsstelle sieht darin ein Versäumnis.

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3  Kommentare
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NeujahrsUNgluecksschweinchen (26.194 Kommentare)
am 16.03.2023 15:31

Dass Fertiggerichte und Gastronomie ausgenommen sind, geht gar nicht!

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Gugelbua (31.900 Kommentare)
am 16.03.2023 13:09

wie soll das gehen? wird doch nur noch mit Halb und Fertigproduckten gearbeitet
hier alle chemischen Zusatzstoffe aufzuführen übersteigt doch das wissen Leut,
müssen wir schon alles googlen ❓😵‍💫

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (26.194 Kommentare)
am 16.03.2023 15:31

Ganz einfach:

zB. Rindsroullade: Herkunftsland, Haltungsbedingung also Österreich, AMA-"Güte"-Siegel - oder g'spitzter: Strohschwein vom Huawabauern.

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