Ziel verfehlt: Jäger schoss auf Wildschweine und traf parkende Autos
ALTLENGBACH. In Altlengbach (Bezirk St. Pölten-Land) ist am Samstagabend die Polizei ausgerückt, nachdem Schüsse zwei auf einem Parkplatz abgestellte Autos getroffen hatten. Als mutmaßlicher Schütze wurde ein 52-jähriger Jäger ausgeforscht.
Der Niederösterreicher gab an, dass er auf zwei Wildschweine geschossen habe, teilte die Polizei am Sonntag mit. Bei einem der Fahrzeuge war laut einem Bericht der Tageszeitung "Österreich" (Online-Ausgabe) eine Scheibe zersprungen, auch ein Kindersitz wurde getroffen. Am zweiten Wagen blieb eine Delle zurück. Verletzt wurde niemand.
Alkotest verlief positiv
Die Polizei war um 17.40 Uhr verständigt worden, dass in Altlengbach mehrere Schüsse gefallen seien. Aufgrund der vermuteten Schussrichtung kamen die Beamten rasch auf den 52-Jährigen, der in einem nahen Wald unterwegs war. Er soll viermal mit einer Bockbüchsflinte gefeuert haben. Dadurch seien mehrere Personen gefährdet gewesen, hieß es von der Polizei.
Der Jäger war geständig. Die Flinte und ein waffenrechtliches Dokument wurden dem Mann abgenommen. "Ein vorläufiges Waffenverbot wurde ausgesprochen", sagte Polizeisprecher Heinz Holub. Nun müsse die Behörde entscheiden, ob dieses beibehalten oder wieder aufgehoben wird. Den 52-Jährigen erwarten Anzeigen wegen Gemeingefährdung und Sachbeschädigung. Ein Alkotest verlief bei dem Mann positiv.
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Wie sieht die Rechtslage aus?
12. (1) Die Behörde hat einem Menschen den Besitz von Waffen und Munition zu verbieten (Waffenverbot), wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß dieser Mensch durch mißbräuchliches Verwenden von Waffen Leben, Gesundheit oder Freiheit von Menschen oder fremdes Eigentum gefährden könnte.
(2) Die im Besitz des Menschen, gegen den ein Waffenverbot erlassen wurde, befindlichen
1. Waffen und Munition sowie
2. Urkunden (ausgenommen Jagdkarten), die nach diesem Bundesgesetz zum Erwerb, Besitz, Führen oder zur Einfuhr von Waffen oder Munition berechtigen,
sind unverzüglich sicherzustellen. Für die damit betrauten Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes gilt § 50 des Sicherheitspolizeigesetzes – SPG, BGBl. Nr. 566/1991.
(3) Eine Beschwerde gegen ein Waffenverbot hat keine aufschiebende Wirkung. Mit dem Rechtskraft des Waffenverbotes gelten
1. die sichergestellten Waffen+Munition als verfallen;
2. die im Abs. 2 Z 2 a. Urkunden als entzogen
Die Regierung könnte ein Alkoholverbot für Jäger(innen) beschließen. Dann würden die schießwütigen Grünröcke weniger werden.
Trifft ein Jäger einen anderen
Leider kein Witz mehr
Der Schütze kann sich das nur mit Querschlägern erklären. Zwei Querschläger in die selbe Richtung - ein Kunststück.
Okay der Alko-Test war ja positiv.
Uiiiii!
aber er hat getroffen!
was ist egal!
Despina,
ein Schuss aufs Auto und sei es nur ein Mini, ist natürlich ein sicherer Treffer!
Verurteilen geht ungemein schnell.
Wenn schon hier betreffend Jagdlizenz geurteilt wird. Bitte aufpassen betreffend der Fahrlizenzen. Ein bisserl weiterdenken bitte. Über andere urteilen, das geht schnell.
Alcea
du bist für diese grauslige Welt fast zu gütig!
genau vor allem den Übeltätern die aus Unbekannter Ursache Brezn reißen kann man auch nicht über den Weg trauen,
und NEIN da meine ich nicht die Handyspieler(innen), auf keinen Fall
Vorsicht LEBENSGEFAHR!
BESOFFENER JÄGER!
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Stellen Sie sich mal vor, in dem Wagen wären Personen gewesen!
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Diesem "Jäger" sollte das Waffenverbot nicht nur "vorläufig" ausgesprochen werden, sondern LEBENSLANG oder zumindest für mehrere Jahre!!!
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Für drei Jahre, und dann Jagdprüfung machen müssen, wenn das rechtlich geht.