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Infizierte riss sich bei Polizeikontrolle Maske vom Gesicht: Hohe Strafe

Von nachrichten.at/apa, 05. Februar 2021, 15:54 Uhr

BREGENZ/FELDKIRCH. Eine 31-jährige Frau ist am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch verurteilt worden, weil sie als Coronapositive bei einer Quarantänekontrolle Polizisten angeschrien haben soll.

Laut der Staatsanwaltschaft hat die Frau, die keine Maske trug, die Beamten damit der Gefahr einer Infektion ausgesetzt. Sie wurde zu einer Geldstrafe von 5.400 Euro verurteilt, die Hälfte davon unbedingt, berichtete ORF Radio Vorarlberg am Freitag. Beide Gerichtsparteien nahmen das Urteil an.

Die Frau hatte im Juli 2020 Besuch von der Polizei bekommen, nachdem Nachbarn die Behörden informiert hatten, dass die Frau ihre Wohnung trotz Corona-Infektion und Quarantäne-Bescheids verlasse und so andere gefährde. Eine Kontrolle durch vier Beamte dürfte dann etwas aus dem Ruder gelaufen sein: Nach Aussagen der Polizisten reagierte die Frau aggressiv, riss sich die Maske vom Gesicht und schrie die Beamten an. Zudem wollte sie die Wohnungstür zudrücken. Das legte ihr die Anklagebehörde als Widerstand gegen die Staatsgewalt und vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten aus.

Zu einem ersten Gerichtstermin Ende Dezember erschien die Angeklagte unentschuldigt nicht, am Freitag konnte der Prozess stattfinden. Die Frau deutete laut dem Rundfunkbericht vor Gericht an, dass die Polizisten nicht die Wahrheit sagten, woraufhin sie der Richter vor einer Verleumdung warnte. Dass die 31-Jährige Gewalt gegen die Beamten ausübte, war ihr laut Gericht nicht nachzuweisen, weshalb sie einer Strafe wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt entging. Sowohl die Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft akzeptierten laut ORF das Urteil.

Contact Tracing-Lügen: Postzusteller vor Gericht

Wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten hat sich am Freitag ein 39-jähriger Mann vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten müssen. Staatsanwalt Julius Heidinger warf ihm vor, beim Contact Tracing falsche Angaben gemacht zu haben, als er an Covid-19 erkrankt war und von den Behörden über seine Kontaktpersonen befragt wurde. Die Verhandlung wurde vertagt.

K?RNTEN: PROZESS GEGEN PAKETZUSTELLER WEGEN VORS?TZLICHER GEF?HRDUNG VON MENSCHEN DURCH ?BERTRAGBARE KRANKHEITEN
Paketzusteller wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten vor Gericht Bild: PETER LINDNER (APA)

Anfang Juli hatte der Mann typische Corona-Symptome: Fieber, Husten und Geschmacksverlust. "Ich habe ihn angerufen und ihm mitgeteilt, dass er in Quarantäne muss, bis das Ergebnis eines Covid-Tests vorliegt", sagte eine Amtsärztin, die am Freitag als Zeugin aussagte. Doch die Kommunikation mit dem Mann sei äußerst schwierig gewesen: Erst habe er gesagt, er wolle sich überhaupt nicht testen lassen.

Auch eine zweite Amtsärztin, die dem Mann zwei Tage später sein positives Testresultat mitteilte, hatte ihre liebe Not, sagte sie vor Gericht. "Er hat mich beschimpft und gesagt, dass ich ihm gar nichts zu sagen hätte. Er hat auch gemeint, er werde sich nicht an die Quarantäne halten. Als ich ihn gefragt habe, wo er arbeitet und welche Kontakte er gehabt hatte, hat er geantwortet, dass mich das gar nichts angeht."

Reise verschwiegen

Erst als die Amtsärztin mit der Polizei drohte, hatte der 39-Jährige angegeben, dass er als Paketzusteller arbeitet. Allerdings hatte er gesagt, dass er gar keine Kontakte gehabt habe. Eine Behauptung, die sich schon nach einem kurzen Telefonat mit seinem Arbeitgeber als falsch erwies, kurz vor Symptombeginn hatte den 39-Jährigen nämlich ein Kollege zur Einschulung bei der Arbeit begleitet. Außerdem gab es Hinweise darauf, dass der Angeklagte kurz zuvor im Kosovo gewesen sei, was er ebenfalls verschwiegen hatte. Was das anging, gab er zunächst an, dass er nur allein die Reise mit dem Auto angetreten habe. Ebenfalls falsch, er war nämlich gemeinsam mit seiner Ehefrau in einem Bus unterwegs gewesen.

"Warum haben Sie das nicht angegeben?", fragte Richter Gernot Kugi. "Es tut mir leid, ich hatte große Angst, dass ich meinen Arbeitsplatz verliere", antwortete der Mann. Er entschuldigte sich im Gerichtssaal auch bei der Amtsärztin, die er beschimpft hatte: "Es tut mit von ganzem Herzen leid." Diese antwortete: "Ich bin froh, dass Sie wieder gesund sind."

Familienfeier trotz Quarantäne

Weite Teile der Verhandlung drehten sich um eine Familienfeier, die in der Wohnung des Mannes stattgefunden haben soll - in der Zeit, in der er schon in Quarantäne war und auf sein Testergebnis wartete. Das bestritt der 39-Jährige vehement, mehrere Mitglieder seiner Familie sagten entweder, dass es die Feier nicht gegeben habe, oder entschlugen sich der Aussage.

Klärungsbedarf gibt es allerdings bei den Aussagen der Mutter und des Sohnes des Angeklagten. Beide hatten nämlich bei Befragungen von der Familienfeier erzählt. Der Sohn war am Freitag nicht zur Verhandlung gekommen und hatte angegeben, dass er krank sei. Die Mutter des Angeklagten, die Anfang Juli selbst an Covid-19 erkrankt war, gab vor Gericht jedoch an, dass sie vor der Polizei niemals etwas von einer Familienfeier gesagt habe - der Beamte müsse das falsch verstanden haben. Auch als Richter Kugi sie auf die strafrechtlichen Folgen einer falschen Beweisaussage aufmerksam machte, blieb die Frau dabei: "So habe ich das nicht gesagt. Es hat keine Feier gegeben."

Am nächsten Prozesstag sollen nun der Sohn des Angeklagten einvernommen werden und der Polizist, der die Mutter des 39-Jährigen befragt hatte.

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