Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

"Ich hab ihn nur gekauft": Förster wegen toten Adlers vor Gericht

Von nachrichten.at/apa, 18. Mai 2021, 16:16 Uhr
Der tiefgekühlte Steinadler wurde beim Präparator gefunden. (Symbolbild) Bild: (Volker Weihbold)

GRAZ. Ein steirischer Förster hat sich am Dienstag im Grazer Straflandesgericht wegen eines toten Steinadlers verantworten müssen.

Die Staatsanwaltschaft Graz wirft dem 28-jährigen Jäger vor, dass er das Tier selbst geschossen und dann ausstopfen lassen wollte. Angeklagt sind Tierquälerei sowie die vorsätzliche Schädigung des Tier- oder Pflanzenbestandes. Der Angeklagte bestritt den Abschuss: "Ich habe ihn nur gekauft", sagte er und wurde im Zweifel freigesprochen.

Staatsanwältin Katharina Doppelhofer klagte den Jäger nach Paragraf 181f des Strafgesetzbuches an, der nur sehr selten vor Gericht verhandelt wird. Sie ist sich sicher, dass der Förster den Greifvogel selbst irgendwann zwischen Herbst 2020 und Jänner 2021 in Österreich geschossen hat und dann zum Tierpräparator brachte, um ihn als Trophäe ausstopfen zu lassen. Doch da es sich um eine geschützte Tierart handle, sei das verboten.

"Schützenswert, aber nicht schutzbedürftig"

Der Verteidiger des Jägers dagegen ist der Meinung, dass der Strafantrag nie hätte gestellt werden dürfen. Es gebe keine Beweise, dass sein Mandant den Vogel selbst geschossen hat. Außerdem müssten seiner Ansicht nach laut Paragraf 181f mehrere Exemplare und nicht nur ein einzelnes getötet werden, um den Tatbestand zu erfüllen. Überhaupt stellte der Anwalt die Gefährdung der Tierart in Frage und legte Informationen seiner Internet-Recherchen vor: Da heiße es, dass es eine "gesättigte Population in den heimischen Alpen" gebe. Der Steinadler sei zwar "schützenswert, keine Frage, aber er ist momentan nicht schutzbedürftig", so der Verteidiger.

Der 28-Jährige selbst fühlt sich nicht schuldig: "Ich bin mir keiner Schuld bewusst, ich habe ihn mir gekauft und dachte nicht, dass das strafbar ist." Er erzählte, dass es zufällig zum Kauf gekommen sei: "Ich war mit meiner Freundin am Pressegger See und auf der Heimfahrt haben wir auf einem Parkplatz gehalten, da ich zur Toilette musste. Es klingt hirnrissig, aber hinter mir parkte jemand und fragte mich, ob ich den Adler kaufen will", so der Steirer. Der Unbekannte habe ihm im Kofferraum den gefrorenen Adler sowie ein totes Murmeltier gezeigt und er habe dann beide für 600 Euro gekauft.

"Habe immer 500 bis 1000 Euro dabei"

Richter Graf wollte wissen, ob das Treffen nicht vielleicht doch vereinbart war, oder ob er einfach so immer 600 Euro dabei habe: "Ich habe immer 500 bis 1.000 Euro dabei." "Heute auch?", wollte der Richter wissen. Der Angeklagte holte seine Geldbörse aus der Hosentasche und zählt nach: "Elfhundert." "Und woher das Tier ist, haben Sie nicht gefragt?" "Nein, ich wollte einfach so einen daheim haben. Ich habe gerade meinen Jagdkeller eingerichtet und es war eine günstige Variante für mich, zu so einer Trophäe zu kommen." "Schießt man die nicht normal selbst?", wollte Graf weiter wissen. "Ansonsten habe ich nur selbst geschossene Trophäen, aber einen Adler darf man in Österreich nicht schießen. Aber ich dachte mir, der schaut gut aus als Dekoration."

Laut dem Angeklagten können Adler-Trophäen auch über das Internet legal gekauft werden, daher habe er sich nicht gedacht, dass es illegal sein könnte, das Tier zu besitzen. "Ja, man kann die kaufen, aber mit den entsprechenden Unterlagen, wie und wo er geschossen wurde", erklärte der Richter.

Gekauft, mitgenommen, eingefroren

Der Beschuldigte blieb auch auf Nachfrage dabei, dass er nicht gefragt habe, woher das tote Tier stammt: "Ich dachte, der wird wohl aus dem Gailtal oder aus Italien sein, aber ich habe mich nicht erkundigt." Nach dem Kauf habe er ihn mit heimgenommen, eingefroren und tags darauf zum Tierpräparator gebracht. Eine anonyme Anzeige hatte den Fall dann ins Rollen gebracht und der noch eingefrorene Adler wurde beim Tierpräparator gefunden.

Da der Gutachter nicht sagen konnte, wo der Greifvogel geschossen wurde, und vor allem, wer ihn getötet hat, sprach Richter Graf den Angeklagten im Zweifel frei. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.

mehr aus Chronik

Frau soll in Wien Ex-Lebensgefährten in den Nacken gestochen haben

Fahrt in den Osterurlaub: Wo Sie heuer Nerven brauchen

"Zerstörter Lebensraum ": 17.000 Hasen sterben jährlich im Straßenverkehr

Eis brach: Bergretter bei Ausbildungskurs in Tirol verletzt

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

6  Kommentare
6  Kommentare
Die Kommentarfunktion steht von 22 bis 6 Uhr nicht zur Verfügung.
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
blasner (1.987 Kommentare)
am 19.05.2021 15:19

Ein Förster sollte die Gesetzeslage kennen, aber einem schussgeilen I..... ist das egal, Hauptsach eine Trophäe zum angeben.

lädt ...
melden
Luftschlossgefahr (2.533 Kommentare)
am 19.05.2021 14:20

Ein beispielhaftes Urteil mit Vorbildwirkung.

Jäger laden schon ihre Gewehre und wichsen ihre Schuhe,

Frau Justitia sieht verschämt weg,

wenn das öst. Wappentier gemeuchelt wird.

lädt ...
melden
octan98 (120 Kommentare)
am 19.05.2021 10:24

Gäb's keine Jäger gäb's keine Witze...

lädt ...
melden
ob-servierer (4.467 Kommentare)
am 18.05.2021 20:49

Reinstes Jägerlatein !

lädt ...
melden
transalp (10.022 Kommentare)
am 18.05.2021 19:16

Bei den Argumentationen dieses Verteidigers kann einem übel werden!
Gehts noch?
Meines Erachtens eine grässliche und verabscheuungswürdige Argumentation.
.
Und zu diesem "Förster ":
Ein solcher sollte meines Erachtens naturverbunden und den (lebenden) Tieren zugetan sein!!!
Und nicht erlegen. Falls er es nicht getan hat ist es auch grob, so ein Exemplar "zu kaufen"- denn: Irgendjemand verdient dadurch Geld durch Tötung dieser Tiere!

So gesehen sollte man sich fragen:
Darf so jemand noch den Beruf eines Försters ausüben bei einer solchen Einstellung???

lädt ...
melden
fanfarikuss (14.170 Kommentare)
am 19.05.2021 09:35

"Und zu diesem "Förster ":
Ein solcher sollte meines Erachtens naturverbunden und den (lebenden) Tieren zugetan sein!!!"

Wissen sie was noch schlimmer ist als ein depperter Jäger?
Ein jagender Förster!

Denen geht es niemals um die lebende Kreatur. Nicht umsonst gilt:
Wald vor Wild.

Ich wünsche dem Anwalt dieses Subjektes einjährigen Dauerdurchfall.
Und mit dem Förster hätte ich gerne ein face2face meeting auf irgend
einer abgelegenen Jagdhütte.

lädt ...
melden
Aktuelle Meldungen