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Ibiza-Video: Diversion für falsch aussagende Immobilienmaklerin

Von nachrichten.at/apa, 05. Oktober 2021, 12:58 Uhr
Das Ibiza-Video und seine Folgen. Die Angeklagte beteuerte, sie habe in ihrer Befragung nicht die Unwahrheit gesagt. Bild: APA/Spiegel/SueddeutscheZeitung

WIEN. Eine Verhandlung rund um das Ibiza-Video hat am Dienstag am Wiener Landesgericht stattgefunden. Eine Immobilienmaklerin musste sich wegen falscher Beweisaussage verantworten.

Die Frau hatte in einer Einvernahme vor dem Bundeskriminalamt verschwiegen, dass sie im Besitz eines Videos war, auf dem die vermeintliche Oligarchen-Nichte zu sehen war, die sich auf Ibiza mit dem damaligen FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache und dessen Klubobmann Johann Gudenus getroffen hatte.

Die 32-Jährige beteuerte, sie habe in ihrer Befragung nicht die Unwahrheit gesagt: "Mein Anwalt hat mich so beraten, dass ich wahrheitsgemäß aussagen muss und das Video nicht vorlegen muss." Alles, was sie zu Protokoll gab, habe den Tatsachen entsprochen. Wäre sie konkret nach dem Video gefragt worden, hätte sie es erwähnt: "Ich wusste nicht, dass ich mich strafbar mache, wenn ich es nicht sage. Ich habe ihm (ihrem damaligen Rechtsbeistand, Anm.) vertraut, dass er das Richtige tut und mir rät." Es tue ihr "schrecklich leid, was passiert ist", gab sich die Frau grundsätzlich geständig.

Das eindringliche Bitten - es war nachgerade ein Flehen - ihres nunmehrigen Rechtsvertreters Gerald Ganzger um eine diversionelle Erledigung des Strafverfahrens wurde nach einigem Feilschen von der Richterin erhört. Der bisher unbescholtenen und geständigen Maklerin wurde eine Geldbuße von 12.000 Euro auferlegt, im Gegenzug wird die Anzeige zurückgelegt und die Frau gilt weiterhin als unbescholten. Die 32-Jährige wirkte darob sehr erleichtert und war sofort mit allem einverstanden. Die Entscheidung ist allerdings nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab. Da es um einen Akt aus dem Ibiza-Komplex geht, ist davon auszugehen, dass er Rücksprache mit den übergeordneten Stellen halten wird und eine Zustimmung zur Diversion jedenfalls des Segens der Behördenleitung bzw. der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien bedarf.

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4  Kommentare
4  Kommentare
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nichtschonwieder (8.409 Kommentare)
am 07.10.2021 10:20

Eine ausgemachte Mauschelei....
und die Strafe zahlt sie aus der Portokasse.

Welche Vergleiche tun sich da auf mit laufenden Verfahren?

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gutmensch (16.697 Kommentare)
am 05.10.2021 13:48

Ob es für Kurz, nach eindringlichen Bitten, Flehen, seines Anwaltes Suppan, auch eine Diversion geben wird ? So könnte man einer Verurteilung vorbeugen. 😉

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her (4.710 Kommentare)
am 05.10.2021 13:45

12 Tausend ist nicht einmal auf Höhe Dauerleistung Sozialhilfe

https://sozialinfo.wien.at/content/de/10/InstitutionDetail.do?it_1=2101751

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (26.294 Kommentare)
am 05.10.2021 13:14

12.000 € ist da durchaus heftig.
Hoffentlich wird das in Relation mit den Gehältern nicht bewusst unwahr sprechender Politiker gesetzt...

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