Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Hundewelpen erschlagen: Bedingte Haft für jungen Mann

Von nachrichten.at/apa, 28. November 2022, 18:26 Uhr
Die Bulldogge überlebte den Vorfall nicht (Symbolbild) Bild: colourbox.de

WIEN. Weil er vor zwei Jahren den Welpen seiner besten Freundin totgeschlagen hat, hat sich am Montag ein 23-jähriger Mann vor Gericht wegen Tierquälerei verantworten müssen.

Der junge Ukrainer passte als Hundesitter auf das Tier auf, als er nach der Fütterung auf den Hund ohne ersichtlichen Grund einschlug. "Ich war sehr, sehr, sehr, sehr wütend", meinte er. Er wurde zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt.

Auf die Frage von Richter Christoph Kraushofer, was ihn am 26. Juli 2020 so wütend gemacht hat, meinte der 23-Jährige: "Das kann ich leider nicht erklären." Er habe das Tier getreten und dann gegen einen Stuhl geworfen. "Da bin ich voll schuldig", sagte er. Die Französische Bulldogge überlebte den Angriff nicht. Der junge Mann versuchte noch, dem Tier einen Strohhalm ins Maul zu schieben, um es damit zu reanimieren. Seine beste Freundin befand sich zu dem Zeitpunkt auf Urlaub.

"Er hat mich provoziert"

Mitangeklagt war das Delikt der gefährlichen Drohung, weil er im September diesen Jahres den Arbeitgeber seiner Mutter telefonisch wissen ließ, dass er ihn und seine Familie abstechen würde. Die Mutter des Angeklagten arbeitete für den Russen als Babysitterin. "Sie müssen verstehen, er hat mich provoziert", sagte der 23-Jährige. Der Mann habe gemeint, "dass alle ukrainischen Faschisten sterben sollen", berichtete der Beschuldigte.

Der 43-jährige Russe meinte dann vor Gericht, dass er nicht wirklich Angst vor dem jungen Mann, den er schon lange kennt, gehabt hatte. "Ich glaube nicht, dass er böse ist." Er habe ihn das erste Mal so erlebt. Vielmehr glaube er, dass die Situation mit dem Krieg in der Ukraine zu viel für ihn war. "Ich wünsche nicht, dass der junge Mann wegen meiner Anzeige ins Gefängnis kommt."

Das Urteil wegen Tierquälerei und gefährlicher Drohung ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Der 23-Jährige muss jedoch der Hundebesitzerin 1.000 Euro Schadenersatz zahlen.

mehr aus Chronik

Pensionistin (69) in Uttendorf von Hund angefallen und gebissen

Mann wollte Frau in Wien-Hietzing anzünden und verübte Suizidversuch

Österreichs Direktoren sind am Anschlag

11-jährige Tochter im Wörthersee ertrunken: Mutter erhielt Diversion

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

5  Kommentare
5  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
BamBam1987 (4.118 Kommentare)
am 29.11.2022 06:15

Der Ukraine-Krieg war zu viel für ihn? Am 26. Juli 2020? Tippfehler vermutlich, oder?

lädt ...
melden
antworten
BamBam1987 (4.118 Kommentare)
am 29.11.2022 06:15

Nichtsdestotrotz gehört er bestraft - abartige Person!

lädt ...
melden
antworten
supercat (5.297 Kommentare)
am 28.11.2022 19:54

weil der Herr wütend ist, lässt er seine Gewaltorgien am nächst greifbaren Lebewesen aus.
Er hätte in die Ukraine zurückgeschickt werden sollen, da kann er für sein Land kämpfen.

lädt ...
melden
antworten
allesistmOOEglich (5.632 Kommentare)
am 28.11.2022 19:21

Der Mann hat sich wiederholt weder intellektuell noch verbal unter Kontrolle und übt darüber hinaus körperliche, tödliche Gewalt auf seine Umwelt aus. Auf Deutsch: Eine Gefahr für Mensch und Tier, soweit diese in seiner kommunikativen oder gar körperlichen Reichweite sind.

Als Reaktion auf seine Handlungen werden keine nennenswerten staatlichen Sanktionen gesetzt.

Mich würde 1. interessieren, wieso das nicht passiert und 2., falls die Rechtslage nicht mehr hergibt, wieso diese nicht verbessert bzw. korrigiert wird.

OÖN, bitte am Ball bleiben.

lädt ...
melden
antworten
helmutspeil (101 Kommentare)
am 28.11.2022 18:41

Von was lebt dieser Herr Student denn .......Steuergeld , nehme ich mal an

lädt ...
melden
antworten
Aktuelle Meldungen