Hotels bleiben bis 24. April geschlossen
WIEN. Die heimischen Beherbergungsbetriebe bleiben nun fix drei weitere Wochen geschlossen.
Angesichts der Coronavirus-Pandemie dürfen die Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen bis einschließlich 24. April nicht aufsperren. Das geht aus der entsprechend angepassten Verordnung des Gesundheitsministeriums, die nun vorliegt, hervor.
"Viele Gäste haben für Ostern für einen Kurzurlaub angefragt. Dass dies nicht geht, ist nun klargestellt", sagte die Obfrau des Fachverbandes Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Susanne Kraus-Winkler, gegenüber der APA. Das neue Betretungsverbot betrachtet die Branchensprecherin als Sicherheitsmaßnahme und Unterstützung bei der Einhaltung der Ausgehbeschränkungen der Bevölkerung.
Die Betriebe in den Bundesländern Vorarlberg, Tirol, Salzburg, Kärnten, die von der Epidemie früher und härter getroffen wurden, sind bereits seit 16. März per Verordnung der Bundesregierung gesperrt.
In den östlichen Bundesländern gab es bis dato keine gesetzliche Regelung, die es den Betrieben untersagt hätte aufzusperren. Wer da nicht geöffnet hatte, hat das aufgrund fehlender Gäste gemacht, hieß es aus der Wirtschaftskammer. Nun darf österreichweit lediglich in Ausnahmefällen im Hotel genächtigt werden. Nächtigungs- und Umsatzeinbußen für die Sommersaison sind programmiert.
Nur noch in dringenden Fällen
"Ab sofort darf nur noch aus bestimmten Ausnahmegründen - beruflichen Gründen oder wenn es ein dringendes Wohnbedürfnis gibt, wie zum Beispiel wenn es einen Wasserrohrbruch in der eigenen Wohnung gibt - in einem Hotel genächtigt werden", erklärte Kraus-Winkler. Das gilt nun für alle rund 16.000 Beherbergungsbetriebe in ganz Österreich.
Die Nächtigungsrückgänge im April würden dadurch "nochmals deutlich höher ausfallen als im März, wo sie bereits 45 Prozent betragen haben", so die Branchensprecherin.
Entsprechend düster sind auch die Erwartungen für die heurige Sommersaison: "Wir haben uns drei Szenarien berechnen lassen und prognostizieren dementsprechend Nächtigungsrückgänge von rund 35 bis 55 Prozent und Umsatzeinbußen von 42 bis 62 Prozent für die Sommersaison." Je nach Destination seien auch noch stärkere Einbußen zu erwarten.
Viele Betriebe seien bereit, ihre Zimmer für Schlüsselarbeitskräfte wie Personenbetreuer und Personen, die dringend eine Unterkunft brauchen, zur Verfügung zu stellen. "Die Nutzung der vom Fachverband Hotellerie initiierten Plattform openhotels.at ist nun durch die Verordnung weiterhin möglich", betonte Kraus-Winkler. Betriebe, die freie Zimmer für die oben genannten Personengruppen anbieten wollten, könnten sich einfach registrieren und würden dann leicht von Unternehmen gefunden, die Unterkünfte für ihre Mitarbeiter suchten.
- In derselben Verordnung ist nun auch geregelt, dass die Abholung vorbestellter Speisen zulässig ist. >> Zum Artikel