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Mordprozess: Frau getötet, während Kinder schliefen

Von nachrichten.at/apa, 18. Juni 2020, 10:49 Uhr
Prozess gegen einen 36-jährigen Mann wegen Mordes an einer 31-jährigen, hochschwangeren Frau.  Bild: PETER LINDNER (APA/PETER LINDNER)

KLAGENFURT. Der Mordprozess gegen einen 36-jährigen Kärntner hat am Donnerstagvormittag mit den Eröffnungsvorträgen begonnen.

Während die Staatsanwaltschaft zahlreiche Beweise präsentierte, replizierte die Verteidigung, dass der Angeklagte unschuldig sei - nur, dass der Mann zur Tatzeit in der Nähe des Tatortes gewesen sei, mache ihn das nicht zum Mörder.

Staatsanwältin Tanja Wohlgemuth zeichnete in ihrem Eröffnungsplädoyer detailliert die Beziehung zwischen dem Angeklagten und dem Mordopfer nach. So hatte sich zwischen den beiden eine Affäre entwickelt - die 31-Jährige war alleinerziehende Mutter von drei Kindern, der 36-Jährige verheirateter Familienvater. Als seine Geliebte schwanger wurde, habe er sie zu einem Schwangerschaftsabbruch gedrängt, sagte Wohlgemuth: "Er hat ihr auch eine Einmalbezahlung angeboten."

Es sei auch nicht die erste Geliebte gewesen, die der Mann gehabt habe. Als eine Kollegin von ihm dem Angeklagten mitteilte, dass sie schwanger sei und wollte, dass sich der Angeklagte zu ihr bekennt, habe der Angeklagte schlimmste Drohungen ausgestoßen: Er werde die Frau und ihren Ehemann zerstören, er werde richtig durchdrehen und es sei ihm egal, wenn er dafür "sitzen" gehe. "Schon damals begann das Lügenkonstrukt des Angeklagten zu schwanken", sagte Wohlgemuth, der 36-Jährige wollte die Affäre geheim halten.

Dass seine zweite Affäre, das spätere Mordopfer, ihr Kind bekommen wollte, brachte die Lage zum Eskalieren, so Wohlgemuth. Nach einem Fußballspiel am 16. August, bei dem er als Schiedsrichter im Einsatz gewesen war, setzte sich der Angeklagte ins Auto und fuhr anstatt nach Hause nach Klagenfurt in die Oberkärntner Ortschaft Feffernitz, wo seine Geliebte wohnte. "In der Wohnung tötete er die Hochschwangere in Anwesenheit ihrer schlafenden Kinder", so Wohlgemuth weiter. Er habe auf sie eingeschlagen und sie an Kopf und Brustkorb verletzt. "Danach zerrt er sein Opfer in die Badewanne und befüllt sie mit Wasser, um Spuren zu vernichten", so Wohlgemuth weiter, "noch während das Wasser rinnt, läuft er zu seinem Auto."

Die Staatsanwältin verwies auf eine Reihe von Beweisergebnissen, die den Angeklagten belasten würden. So habe er kurz nach der Tatzeit einen Anruf entgegengenommen, der Anruf wurde über einen Funkmasten nahe des Tatortes aufgebaut. Zwei Zeugen hätten eine Personenbeschreibung abgegeben, die auf den Angeklagten passe. Auf einem T-Shirt des Mannes wurde eine DNA-Spur des Mordopfers gefunden. Außerdem wurden im Müll vor der Klagenfurter Wohnung des Angeklagten Schuhe gefunden, die zu Spuren am Tatort passen würden und dem Angeklagten zugeordnet werden. Außerdem hätte der Mann, der seit August 2019 in Untersuchungshaft sitzt, gegenüber einem Mithäftling die Tat gestanden.

"Nur weil er in der Gegend gewesen ist, ist er noch lange kein Mörder", replizierte Manfred Arbacher-Stöger, der Verteidiger des Angeklagten, auf den Eröffnungsvortrag der Staatsanwältin. Die Beweislage sei ganz und gar nicht so klar, wie sie es dargestellt habe. So würden die Täterbeschreibungen der Augenzeugen nicht zu seinem Mandanten passen. Er verwies außerdem auf eine DNA-Spur, die beim Mordopfer gefunden wurde. Diese würde weder zu einem der Ersthelfer noch zu dem Angeklagten passen.

"Dass er in der Ehe ein Schwein war - da ist er hundertprozentig schuldig. Das reiche aber nicht für eine Verurteilung wegen Mordes", meinte der Verteidiger des 36-Jährigen. Auch die Nachrichten, die der Mann an seine erste Affäre geschickt hatte, seien keine Beweise: "Zwischen einer Drohung und einem Mord - da liegen Welten, wenn nicht Galaxien dazwischen." Die Hauptverhandlung wurde mit der Einvernahme des Angeklagten durch das Schwurgericht unter Vorsitz von Richter Christian Liebhauser-Karl fortgesetzt.

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