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HIV-Infizierter wegen ungeschütztem Verkehr angeklagt

07.November 2019

Der Mann beharrte vor Richterin Michaela Sanin darauf, dass er nicht ansteckend sei, weil die Therapie so gut anschlage. Laut Gutachten ist eine Infektionsgefahr aber nicht auszuschließen, der Prozess wurde vertagt.

Lebensgefährtin wusste über Infektion Bescheid

Er wisse seit sieben Jahren von seiner HIV-Infektion, sagte der Mann, der wegen anderweitiger Gesundheitsprobleme in Pension ist. Er müsse zwei Tabletten pro Tag nehmen, alle drei Monate unterziehe er sich in Innsbruck einer Blutuntersuchung. Die Werte seien so, dass er de facto niemanden mit HIV anstecken könne. Seine Lebensgefährtin, mit der er regelmäßig ungeschützten Verkehr hatte, sagte aus, sie wisse über seine Infektion Bescheid, er habe ihr gesagt, dass er nicht ansteckend sei "und ich habe ihm das geglaubt". Und wenn sie doch infiziert worden wäre, was dann, fragte die Richterin. Dann wäre es eben so, sagte die Frau.

19-Jähriger bestreitet von Infektion gewusst zu haben

Der Angeklagte hatte allerdings vor zwei Jahren auch Verkehr mit einem damals noch 17 Jahre alten Jugendlichen. Er habe dem Burschen gesagt, dass er HIV-positiv sei, sagte der 45-Jährige. Der junge Mann bestritt das allerdings und meinte, er habe erst bei der Polizei davon erfahren und mache sich seither diesbezüglich doch Sorgen. Die Frage, ob er auch mit dem Mann geschlafen hätte, wenn er von dessen Infektion gewusst hätte, verneinte er. Staatsanwältin Gabriele Lutschounig riet dem jungen Mann, der inzwischen Vater geworden ist, er solle einen HIV-Test machen, um Gewissheit zu bekommen.

Da der Angeklagte darauf beharrte, dass er nicht schuldig sei, weil er niemanden anstecken könne, musste der Prozess vertagt werden. Beim nächsten Mal soll der Sachverständige befragt werden.

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20. April 2024