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Freundin erstochen: Lebenslange Haft und Einweisung

18. Juli 2019, 16:17 Uhr

KLAGENFURT. Ein 33-jährige Kärntner, der im Oktober des Vorjahres in Kärnten seine Lebensgefährtin getötet hatte, ist Donnerstagnachmittag von einem Geschworenengericht in Klagenfurt des Mordes schuldig gesprochen worden.

Er erhielt lebenslange Haft und soll in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden. Einen einstimmigen Schuldspruch gab es auch beim Vorwurf der gefährlichen Drohung und Nötigung. Die Verteidigung legte Nichtigkeit und Berufung ein, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Mit 29 Messerstichen getötet

Zu der Bluttat war es in der Wohnung der Frau gekommen. Nach einem Streit hatte der 33-Jährige ein Messer geholt und mehrmals auf die Frau eingestochen. Danach flüchtete er und wurde später in seiner Wohnung in Villach festgenommen. Die 36-Jährige wurde ins Krankenhaus gebracht, wo sie am nächsten Tag starb. Der Angeklagte habe die Frau bereits einen Monat vor der Tat bedroht und verletzt. Auf diese Weise wollte er sie nötigen, nicht mit ihren Freundinnen auszugehen, erklärte Staatsanwältin Nicole Sembach, die den Mann auch wegen Nötigung anklagte.

Der 33-Jährige gab zu, dass die Frau durch seine Handlungen zu Tode gekommen sei. Er wollte aber nicht, dass sie sterbe, sagte er Angeklagte. Wie es genau abgelaufen sei, daran könne er sich nicht erinnern. "Ich weiß nicht viel davon", sagte er in der Einvernahme.

Keine Überlebenschance

Am Donnerstag kam ein Gerichtsgutachter zu Wort, der in seiner Expertise 29 "mit Vehemenz ausgeführte" Messerstiche anführte. Die Frau habe keine Überlebenschance gehabt. Die Stiche befanden sich in Brust, Bauch, Rücken und Arm. So etwas sehe man nur selten, die Frau hätte nicht gerettet werden können.

Der Täter müsse mehrere Minuten lang auf die Frau eingestochen haben. Die Folgen waren schwerste innere Verletzungen, sie habe mehrfach reanimiert werden müssen. Darüber hinaus stellte der Gutachter am Schädel der Frau mehrere Verletzungen fest, die durch stumpfe Gewalt entstanden sein mussten.

Laut Gerichtspsychiater zurechnungsfähig

Ein Gerichtspsychiater konnte keine medizinischen Grundlagen für eine Amnesie feststellen. Psychische Erkrankungen oder Substanzen wie Alkohol oder Drogen seien auszuschließen. Diese Gedächtnislücken von geblockten drei Minuten könnte man realistischerweise als Wunsch des Angeklagten interpretieren, sich von allem zu distanzieren, so der Gerichtspsychiater.

Aus seiner Sicht war der Angeklagte zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig. Aber dessen Persönlichkeitsstörung sei so massiv, dass die Gefahr bestehe, dass er in einer ähnlichen Situation ähnlich reagiere. Außerdem habe es bereits in einer früheren Partnerschaft eine Wegweisung gegeben. Daher empfahl der Psychiater die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Ausgeprägter Narzismus, überhöhte Selbstliebe

Er bezeichnete den Angeklagten als emotional instabil und attestierte ihm einen ausgeprägten Narzissmus, eine überhöhte Selbstliebe. Er habe im Laufe des Verfahrens keine emotionale Beteiligung gezeigt und auch keine Verantwortung. Die Wegweisung sei eine schwere narzisstische Kränkung gewesen. Die Folge davon sei der Overkill mit 29 Messerstichen, ein enormer Ausbruch an Aggression. Es hätten fünf Stiche gereicht, die Frau zu töten.

Das sagten Angehörige des Opfers

Die Schwester der getöteten Frau hatte diese im Zeugenstand als aufopferungsvolle Mutter, der die Familie sehr wichtig gewesen sei, bezeichnet. In der Beziehung mit dem Angeklagten habe sie sich verändert, Termine immer wieder abgesagt, gemeinsame Unternehmungen habe es kaum mehr gegeben.

Den Angeklagten beschrieb sie als "nicht echt". "Und er hat überrissen, dass ich ihn durchschaut hab, er ist mir aus dem Weg gegangen", sagte sie. Auch nach der Wegweisung einen Monat vor der Tat habe er ihre Schwester ständig angerufen, SMS und Videobotschaften geschickt, ständig Terror gemacht. Er habe auch eine anonyme Anzeige am Jugendamt gemacht, dass mit den Kindern "etwas nicht passt". Ihrer Schwester gegenüber soll das Opfer dann gesagt haben, sie müsse so tun, als ob sie wieder gut mit ihm wäre, sonst bekäme sie Probleme mit dem Jugendamt.

Ein Ex-Partner des Opfers, der Vater ihres älteren Sohnes, bezeichnete die Frau als "herzensgut". Mit ihr habe man alles ausreden können. Sein Sohn habe ihn angerufen, als der Angeklagte die Frau einen Monat vor der Tat attackiert habe. "Papa, bitte komm, es eskaliert." Als er in der Wohnung der Frau angekommen sei, sei der Angeklagte anwesend gewesen und habe alles abgestritten. Die Frau habe sich die blutende Wunde an der Hand beim Geschirrabwaschen selbst zugefügt, behauptete er. Seine Ex-Partnerin sei völlig aufgelöst gewesen, so habe er sie noch nie gesehen. Und nach diesem Vorfall habe sie ihm erzählt, sie glaube beobachtet zu werden, sagte der Zeuge.

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