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Freundin bedroht und verletzt - 27-Jähriger verurteilt

Von nachrichten.at/apa, 26. Juni 2019, 16:59 Uhr

EISENSTADT. Weil er seine Exfreundin geschlagen und ihr eine Schnittverletzung an der Hand zugefügt haben soll, ist am Mittwoch ein 27-Jähriger zu vier Monaten bedingt verurteilt worden.

Ein Schöffensenat sprach ihn wegen versuchter schwerer Körperverletzung und gefährlicher Drohung schuldig und verurteilte ihn zu 14 Monaten bedingter Haft und bedingter Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Zu den Zwischenfällen soll es am 30. Dezember 2018 und am 26. Jänner in der Wohnung der mittlerweile 31-Jährigen im Bezirk Mattersburg gekommen sein. Bei einem nächtlichen Streit im Jänner habe der Angeklagte, der laut Gutachten seit 2011 an Schizophrenie leide und seit Jahren cannabis- sowie medikamentenabhängig sei, einmal zu einem Hocker gegriffen und geschrien: "Ich hau dir den Schädel ein."

Nachdem er den Hocker auf Aufforderung eines Bekannten abgestellt habe, soll er mit einem 32 Zentimeter langen Küchenmesser eine Stichbewegung in Richtung der Lebensgefährtin ausgeführt haben, die dabei eine Schnittverletzung an der Hand erlitt. Der Bekannte ging schließlich dazwischen. Beim zweiten Vorfall soll der 27-Jährige der Frau einen heftigen Stoß versetzt und auf sie eingeschlagen haben.

Für die 31-Jährige, die noch immer unter anderem an Flashbacks und Depressionen leide, machte Rechtsanwalt Klaus Philipp als Privatbeteiligtenvertreter einen Betrag von 5000 Euro Schmerzensgeld sowie 1.000 Euro Schadenersatz geltend. "Die Ansprüche sind aus meiner Sicht weit überzogen", entgegnete der Verteidiger, der auf die laut gerichtsmedizinischem Gutachten oberflächliche Schnittverletzung der Frau hinwies. Dass die Staatsanwaltschaft die Einweisung in eine Anstalt beantragt hatte, kritisierte er heftig.

Widersprüchliche Aussagen

Vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Birgit Falb schilderten der Angeklagte und die Exfreundin das Geschehen sehr widersprüchlich. Der 27-Jährige erzählte, dass er beide Male stark betrunken gewesen sei. Einmal habe er eineinhalb Flaschen Wodka getrunken, das andere Mal Wein, Baileys und Schnaps. Zudem nehme er Medikamente wegen seiner Erkrankung. "Das mit dem Stoßen geb' ich zu", meinte der Angeklagte. Geschlagen habe er die 31-Jährige jedoch nie, schon gar nicht auf den Kopf, das sei "kompletter Schwachsinn". Mit dem Messer habe er nur verhindern wollen, dass die Frau auf ihn losgehe.

"Für mich war das alles ein Horror", schilderte die Exfreundin: "Zuerst der Hocker und dann binnen drei Sekunden hat er ein riesengroßes Messer in der Hand und sticht hin. Er wollte mich verletzen", sagte die Frau. Dass auch sie den Angeklagten geschlagen haben soll, bestritt sie energisch. Sie habe ihn nur an der Hand gepackt.

Der psychiatrische Sachverständige bescheinigte dem 27-Jährigen zum Tatzeitpunkt Zurechnungsfähigkeit, wenngleich seine Steuerungsfähigkeit herabgesetzt gewesen sei. Inzwischen habe sich das Zustandsbild des Angeklagten jedoch sehr stabilisiert, er sei fünf Monate drogenfrei. Seiner Meinung nach sei ein therapeutischer Fortschritt gegeben.

Der Schöffensenat sprach den Angeklagten mit der Modifizierung schuldig, dass bei der versuchten schweren Körperverletzung die Absicht entfiel. Der 27-Jährige muss der Exfreundin 2.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Er musste sich auch zur Einhaltung zahlreicher Auflagen verpflichten, darunter eine stationäre Therapie, monatliche Harnkontrollen und Blutspiegelmessungen und eine psychiatrische Therapie. Ihm wurde auch jeder Kontakt zu der 31-Jährigen verboten. Der 27-Jährige nahm das Urteil an, der Staatsanwalt und der Privatbeteiligtenvertreter gaben keine Erklärung ab.

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