Frau von Schwiegertochter um 126.000 Euro betrogen
KLAGENFURT. Eine 41 Jahre alte Frau ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt wegen schweren, gewerbsmäßigen Betrugs zu einer Geldstrafe von 720 Euro und sieben Monaten bedingter Haft verurteilt worden.
Die Rumänin war geständig, ihrer Schwiegermutter über zwei Jahre mit Lügen über Krankheiten und Todesfälle mehr als 100.000 Euro herausgelockt zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
2011 heiratete die 41-Jährige einen Kärntner, die gemeinsame Tochter ist inzwischen im Volksschulalter. Von Anfang an hatte das Paar Geldprobleme, der Mann war auch in Privatkonkurs. Die Eltern des Mannes unterstützten die junge Familie finanziell äußerst großzügig - von der Wohnungseinrichtung bis zum Auto kamen sie für vieles auf.
2016 habe die Angeklagte begonnen, ihrer Schwiegermutter Geschichten aufzutischen, um weitere Überweisungen zu erhalten, sagte Staatsanwältin Nicole Sembach. Unter anderem erfand sie eine eigene Krebserkrankung und log, ihr erwachsener Sohn sei in Rumänien im Gefängnis gestorben und sie müsse nun diverse Gebühren zahlen, damit sie an die Verlassenschaft komme. Wenn dieses Geld einträfe, würde sie ihrer Schwiegermutter natürlich alles zurückzahlen. Der Ehemann bzw. Sohn dürfe nichts erfahren, weil er so schnell zornig werde. Über fast zwei Jahre kamen so 98 Überweisungen zustande und insgesamt 126.426 Euro.
Die Angeklagte gab vor Gericht zu, die Schwiegermutter getäuscht zu haben. Sie habe das Geld aber nicht für sich verwendet, sondern an die Familie in Rumänien geschickt, wegen Krankheiten und Strafen, die zu zahlen gewesen seien. 100.000 Euro wolle sie in Raten zurückzahlen, vielleicht 40 oder 50 Euro im Monat könne sie anbieten, so die Angeklagte. Für den Rest sei ihr Exmann verantwortlich. "Schwiegermama, es tut mir leid, ich wollte das nicht", sagte die 41-Jährige zur Geschädigten. Diese schüttelte nur mehr erschüttert den Kopf. Sie hatte erst im Gerichtssaal erfahren, dass der Tod des Sohnes in Rumänien eine Lüge gewesen war.
Es sei für die Verurteilung unerheblich, ob die Frau sich selbst oder ihren Sohn in Rumänien bereichert habe, sagte Richter Uwe Dumpelnik. Der Schöffensenat entschied, dass die Angeklagte den gesamten Schaden zurückzahlen muss. Sie nahm das Urteil an, von der Staatsanwältin gab es keine Erklärung.
Schlimm ist das solche gutgläubigen Menschen wie diese Schwiegermami erst dann ihre Roser-roten Brille absätzen wenn sie selbst zu großen Schaden gekommen sind! Und wenn ihre eigene finanzielle Existenz bedroht ist, oder wenn sie schon soviele Schulden haben, und von der Bank selbst kein Geld mehr bekommen.
In solchen Fällen ist gutheit echt Blödheit.
Geldstrafe von 720 Euro und sieben Monaten bedingter Haft,
Das worde ich auch akzeptieren und dafür
126 000 Euro bekommen,
Nicht schlecht!
gewerbsmäßigen Betrugs zu einer Geldstrafe von 720 Euro und sieben Monaten bedingter Haft verurteilt worden. steht im Artikel..
Noch Fragen über die aktuelle Justiz ?
Ich war der Annahme die Schwiegertochter gehört noch zum Familienkreis und wäre dadurch straflos
Auch seine Familien Mitglieder soll man nicht betrügen, und offiziell war das eine Schwieger Tochter einer Rumänin, da sie da schon verheiratet war und einen Erwachsenen Sohn hatte.
Diese neue Schwiegermami war nur Ersatz! Und Sparschwein!
Wer ist die Frau der Schwiegertochter? Das kann nur die lesbische Tochter sein.
Kann man eine Überschrift umständlicher, missverständlicher formulieren?
In dem Fall kann man der Schwiegermutter nicht mal vorwerfen darauf reingefallen zu sein.
Immerhin waren sie tatsächlich verheiratet und hatten ein Kind.
Schlimm wenn die Hilfsbereitsschaft innerhalb der Familie derart ausgenutzt wird.
100000 Rückzahlung in Raten zu 50 € im Monat - da hofft sie auf ein langes Leben....
Für schweren, gewerbsmäßigen Betrug bekommt man eine Geldstrafe von 720 Euro und sieben Monaten bedingter Haft?
In Rumänien nicht