Faustschlag gegen Uni-Rektor: Identitärer verurteilt
GRAZ. Im Grazer Straflandesgericht ist am Freitag ein Anhänger der rechtsradikalen "Identitären Bewegung Österreich" (IBÖ) wegen schwerer Körperverletzung zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Er soll dem Rektor der Uni Klagenfurt einen Schlag in den Bauch versetzt haben.
Im Juli 2018 sind 17 Anhänger der IBO in den wesentlichen Punkten mittlerweile rechtskräftig freigesprochen worden. Ein einzelnes Faktum musste auf Anordnung des Oberlandesgerichts neu verhandelt werden, und zwar der tätliche Angriff auf den Uni-Rektor Oliver Vitouch. Dabei ging es nur um die Frage, ob der Angeklagte den Rektor erkannt hat - dann hätte er nämlich gewusst, dass sein Angriff einem Beamten gilt, und dieser Sachverhalt wird höher bestraft.
Der Beschuldigte hatte bisher stets bestritten, dass er wusste, wem er einen Stoß versetzt hat. Das Ganze passierte 2016 im Zuge einer Aktion der IBÖ, die ein Student als Zeuge als "sehr beängstigend" beschrieb. Die Aktionisten stürmten mit Megafon in den Hörsaal, waren teilweise vermummt und stellten eine Steinigung nach.
Rektor als Feindbild
Der Rektor kam dazu und wollte den Tumult beenden, fand jedoch kein Gehör. "Ich habe einen Mann, der offenbar Schmiere stand, am T-Shirt festgehalten und gesagt, wir warten jetzt auf die Polizei", erzählte der Zeuge. Doch der Aktivist riss sich los, "also habe ich den Nächsten an der Lederjacke gepackt". Doch dieser "zog die Faust auf und lachte spöttisch", beschrieb der Rektor. "Dann hat er mir in die Bauchgegend geboxt und ich habe ihn losgelassen. Die ganze Gruppe ist johlend davongelaufen."
"Der Rektor war ein richtiges Feindbild für die Identitären, ich glaube dem Angeklagten nicht, dass er ihn nicht erkannt hat", meinte der Staatsanwalt. Der Verteidiger merkte an, dass dieser ganze Sachverhalt im Hauptprozess gar keine Rolle gespielt habe. "Das Recht ist immer flexibel", konterte der Richter, sprach den IBÖ-Sympathisanten schuldig und verhängte sechs Monate bedingte Haft. Außerdem ordnete er Bewährungshilfe an, "damit ich Sie unter Kontrolle habe". Sowohl Staatsanwalt als auch Verteidigung kündigten sofort Berufung an, auch gegen den Bewährungshelfer verwehrte sich der Angeklagte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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Da versucht einer einen mit Gewalt festzuhalten, der stößt in weg und wird bestraft ???? Da zerstören welche Sachen von anderen, wenden Gewalt an, beschimpfen Menschen und wie hoch sind deren Strafen?
ein musl wär freigegangen.richter san auch nur mehr deppen(wahrscheinlich mit grünem speibparteibuch)
PROWORX, welche Sprache haben Sie - abscheulich - oder sind Sie voll besoffen
roten speibparteibuch hast vergessen.
Dafür hat der steirische Arzt für das Quälen seiner Kinder nur 4 Monate bedingt bekommen.
Weiteres erspare ich mir
Natürlich wird es aufgebraucht, weil es ein mitglied der identitaeren war. Waere Es ein tuerke, stande es gar nicht in der Zeitung, welche Staatsangehörigkeit er war. Der Direktor hat kein Recht, jemanden festzuhalten.
Aufgebraucht soll es heissen.
Noch eine Berichtigung. Aufgebraucht heißt es.
Made my day!!!
Da stimmt etwas nicht , ein Schlag in die Magengrube ist an sich nur eine tätliche Beleidigung es müssten Gesundheitsschäden dazu kommen, eine schwere Körperverletzung erscheint nur denkbar wenn dem Rektor die Gedärme geplatzt wären das ist eine ganz komische Geschichte, miserabel recherchiert weil überhaupt nicht begründet wird, was die Schwere der Körperverletzung ausmacht ,wenn es sie denn überhaupt gibt
Aha.."Da stimmt was nicht!"
Der kleine Pepi erklärt uns die große Welt!!!
Naja, wenn du es schreibst wird es schon stimmen.
Relativieren, wie es euch passt...das zeichnet euch aus..mehr leider nicht!
Hören Sie doch bitte endlich auf, sich als Hobbyjurist bis auf die Knochen zu blamieren.
§ 15 StGB
(1) Die Strafdrohungen gegen vorsätzliches Handeln gelten nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch.
(2) Die Tat ist versucht, sobald der Täter seinen Entschluß, sie auszuführen oder einen anderen dazu zu bestimmen (§ 12), durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung betätigt.
Diese Bestimmung definiert den Vorsatz aber nicht das Tatbild der Körperverletzung und der Vorsatz wurde ja von niemandem bestritten das, nächste Mal zitieren Sie womöglich aus dem Kartellgesetz.
Ich helfe Ihnen eh gerne:
Straflandesgericht -> StGB. Aus dem habe ich zitiert.
Komischerweise dürfte das der Richter genau so gesehen haben.
Darüber hinaus hat der OGH bereits 1976 festgestellt:
Bei Mißhandlung durch Faustschläge ist eine (keineswegs unerhebliche) Verletzung (objektiv und subjektiv) vorhersehbar.
Das MSD Manual führt aus:
Zu einem stumpfen Trauma führt beispielsweise ein direkter Schlag (zum Beispiel ein Stoß), ein Aufprall (zum Beispiel beim Sturz auf den Fahrradlenker) oder ein plötzliches Abbremsen (zum Beispiel ein Sturz aus einer bestimmten Höhe oder ein Autounfall). Die Milz und die Leber sind die beiden Organe, die am häufigsten verletzt werden. Hohlorgane werden weniger oft verletzt.
Beim bedingten Vorsatz gibt es aber keinen Versuch
Hallo Superjurist der Kurier schreibt mehr, die schwere Körperverletzung beruht nicht auf der Schwere der Körperverletzung sondern darauf , dass der Student einem Beamten einen Magenboxer gab und wenn man das seinen Beamten gibt , ist es schwere Körperverletzung, sonst wäre es nur eine tätliche Beleidigung. Wenn das so weitergeht werden die devoten Richter noch Todesurteile fällen und der Landessicherheitsrat wird noch ein Erschießungskommando aufstellen.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40177255
Alles klar Hr. Kommissar?
Wo sind die 24 Tage? Dienstunfähigkeit?
Vielleicht sollten sie den §84 StGB vollständig lesen. Die 24 Tage Dienstunfähigkeit sind in diesem Fall irrelevant...
Der Herr Rektor, das Feindbild der Identitären:
Papa rot, Mamma rot, Rektor rot bis ins Mark,
Papa im ORF-Rat, Mamma ebenfalls für den ORF tätig, Wr Gemeinderätin, Organisatorin der SP-1. Mai-Feiern.
Oliver Vitouch selbst ist seit dem Faustschlag karrieremäßig gut vorangekommen:
Seit Jänner 2016 ist er Vizepräsident, seit Juni 2016 (nach dem Wechsel Sonja Hammerschmids in die Bundesregierung mit 18. Mai und durch Wahl am 6. Juni) Präsident und seit Jänner 2018 wieder Vizepräsident der Österreichischen Universitätenkonferenz. Im zweiten Halbjahr 2019 fungiert er, durch den Rücktritt Eva Blimlingers aufgrund ihrer Kandidatur bei der Nationalratswahl, als geschäftsführender Präsident.
..Und , was willst du uns jetzt damit sagen..?
Das alle Idiotären Trottel sind weil sie nicht wussten, wen sie schlagen...?
Das alle Opfer tief Rot und linkslinks sind...?
Alter, leg dich nieder und hör mit diesem Blödsinn und deiner Verschörungstheorie auf.
Bringt ja nichts.
Bist du auch vielleicht bei diesem doofen Haufen dabei und musst denen die Stange halten?
Heißt ja nicht umsonst "selten deppat"...
Aha.
Und?
Beschäftigen sie sich mit den Lebensläufen aller Menschen im Land so ausführlich?
Dann ist es klar, wenn alle in der Familie rot sind, hat es der Direktor wahrscheinlich herausgefordert, weil er wusste, daß der bursch ein identitaere war.
Also doch...