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"Faule Klauseln": AK klagt X-Jam Anbieter DocLX

Von nachrichten.at/apa, 22. Juli 2021, 13:30 Uhr
Übergriffe: X-Jam verspricht "lückenlose Aufklärung"
(Symbolbild)

WIEN. Konkret halten die Verbraucherschützer elf Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für rechtswidrig.

Die Arbeiterkammer hat X-Jam-Maturareiseanbieter DocLX Travel Events GmbH, der jüngst auch wegen Missbrauchsvorwürfen und Coronaclustern in die Schlagzeilen geraten war, schon im Jänner wegen "fauler" Klauseln geklagt. Das Verfahren läuft, es gibt noch kein Urteil, wie die AK heute betonte. DocLX weist die Vorwürfe zurück.

Konkret halten die Verbraucherschützer elf Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für rechtswidrig. Stein des Anstoßes sind laut AK ungerechtfertigt hohe Storno- und Bearbeitungskosten.

DocLX veranstaltet Abschluss- bzw. Maturareisen in Form von Pauschalreisen. Bei den von der AK beanstandeten Klauseln geht es beispielsweise um eine Stornogebühr, wonach bei einem Rücktritt vom Vertrag bis 30 Tage vor Reiseantritt 30 Prozent der Reisekosten zu zahlen wären. Diese Bedingung sei rechtswidrig, auch weil Urlauberinnen und Urlauber im Zusammenhang mit den Stornobedingungen nicht darüber aufgeklärt würden, dass unter bestimmten Voraussetzungen ein kostenloses Rücktrittsrecht bestehe.

"Reisende können vor Beginn der Pauschalreise sehr wohl kostenlos vom Pauschalreisevertrag zurücktreten", erklärte AK-Konsumentenschutzexperte Martin Goger. Das sei dann der Fall, "wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, so dass die Pauschalreise nicht stattfinden kann oder die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigt wird". Darunter falle etwa eine Naturkatastrophe oder der Ausbruch einer Epidemie am Urlaubsort.

Weiters müsse die Entschädigung für das Unternehmen im Falle einer Stornierung "angemessen und vertretbar" sein. Stornokosten von 30 Prozent bis zum 30. Tag vor Reiseantritt sind nach Ansicht der AK weder angemessen noch vertretbar. Üblich sei in diesem Fall eine Stornogebühr von nur zehn Prozent.

X-Jam-Geschäftsführer Thomas Kroupa weist die aus seiner Sicht "haltlosen Vorwürfe" zurück. "Selbstverständlich sind sämtliche Vertragsklauseln vorab von unseren Juristen geprüft", sagte er in Reaktion auf die AK. Bei gegenständlicher Reise handle es sich um eine "spezielle Eventreise", die mit einer üblichen Pauschalreise nicht vergleichbar sei. Darüber hinaus seien von der AK Klauseln abgemahnt worden, "die in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen gar nicht aufscheinen", ließ er am Donnerstag via Aussendung wissen.

Neben den Stornogebühren stößt sich die AK auch an "zu hohen Bearbeitungsgebühren" des Reiseanbieters, die dieser beispielsweise bei Namensänderungen, Umbuchungen und auch - zusätzlich zu den hohen Stornokosten- im Fall von Stornierungen in Rechnung stelle. "Die Klauseln sind unserer Ansicht nach unzulässig, denn die Bearbeitungsgebühren fallen unabhängig von den Kosten an, die dem Unternehmen tatsächlich entstanden sind", so Goger. Es werde auch nicht danach differenziert, ob den Reisenden ein Verschulden an einer erforderlichen Änderung wie an einer Umbuchung vorzuwerfen sei.

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