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Falscher Wiener Frauenarzt zu drei Jahren Haft verurteilt

Von nachrichten.at/apa, 15. April 2021, 13:31 Uhr
Der 48-Jährige, der zuletzt als Kassier in einem Supermarkt beschäftigt war, machte seit 2018 auf Gynäkologe. Bild: APA-FOTO: HERBERT NEUBAUER

WIEN. Ein sechsfach vorbestrafter Wiener, der sich fälschlicherweise als Frauenarzt ausgab, ist am Donnerstag am Landesgericht rechtskräftig wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt worden.

Der 48-Jährige, der zuletzt als Kassier in einem Supermarkt beschäftigt war, machte seit 2018 auf Gynäkologe und setzte Verhaltensweisen, die ihm nun eine dreijährige unbedingte Freiheitsstrafe einbrachten.

Der Mann bestellte sich nicht nur einen Massagetisch und einen Gynäkologenstuhl, die er in weiterer Folge nicht bezahlte. Er besorgte sich auch ein Vaginalspekulum und eine Uterussonde. "Das war für meine Freundin. Die mag das. Ihr g'fallt das", behauptete er vor Gericht.

Nahe liegender dürfte allerdings sein, dass der 48-Jährige einen Hang zum Doktorspielen hat. An der Wohnung seiner - inzwischen ehemaligen - in Niederösterreich wohnhaften Freundin hängte er ein Messingschild auf, das ihn als Arzt auswies. Er schaltete in einer Regionalzeitung sogar ein Inserat, mit dem er die Öffnung einer neuen Praxis bekannt gab. Dabei verwendete er den Namen eines tatsächlich existierenden, wenn auch weit entfernt praktizierenden Facharztes für Frauenheilkunde.

Spritzen injiziert

Damit nicht genug. Der Schwindler suchte per Zeitungsannoncen weibliche Putzkräfte für seine vorgebliche Ordination, die er zu Vorstellungsgesprächen in seine Wohnung in Floridsdorf bestellte. Wie eine der Betroffenen Richterin Claudia Bandion-Ortner berichtete, habe sie der Angeklagte in einem weißen Arztkittel empfangen: "Ich hab gefragt, was ich putzen soll. Es war alles sauber." Darauf hin habe sie der Mann zu einer gynäkologischen Untersuchung aufgefordert: "Er hat einen Abstrich gemacht und gesagt, er schickt das ins Labor." In weiterer Folge habe sie der Mann, den sie für einen richtigen Arzt hielt, zu einem zweiten Termin bestellt, bei dem er ihr eine braune Flüssigkeit verabreichte: "Mir wurde schwindlig, ich musste mich erbrechen."

Noch weiter ging der falsche Arzt bei einem weiteren Opfer. Dieser Frau machte er vor, er könne sie mit einer "Bio-Drei-Monats-Spritze" vor einer ungewollten Schwangerschaft bewahren. 15 Monate war die Frau bei ihm "in Behandlung", wobei er ihr fünf Spritzen injizierte, für die er jeweils 45 Euro in Rechnung stellte. Auch zwei gynäkologische Untersuchungen führte er durch, die insgesamt 40 Euro kosteten.

"Das war reines Wasser"

"Das war reines Wasser", erwiderte der Angeklagte auf die Frage, was er der Frau injiziert habe. Er gab zu, er habe der Betroffenen weisgemacht, dass er das Mittel "direkt in den Mutterleib" spritzen müsse. Die Frau wurde zum Glück nicht schwanger. Dessen ungeachtet wurde diese Handlung vom Gericht als Körperverletzung gewertet.

Zu seinem Motiv befragt, wiederholte der Angeklagte gebetsmühlenartig: "Ich hab' nicht nachgedacht." Er habe jetzt eine neue Freundin, die ihm gut tue: "Die schaut auf mich. Ich versuch' mich zu bessern." Auf die abschließende Frage der Richterin, ob bzw. weshalb er unbedingt Arzt sein wolle, erwiderte der 48-Jährige: "Mein Berufswunsch war eigentlich Koch/Kellner."

Auf die Spur des Betrügers kam man, weil sich der Frauenarzt, dessen Identität der 48-Jährige benützt hatte, an die Polizei wandte, als er bemerkte, dass mit seinem Namen Schindluder getrieben wurde. Eines der Opfer des falschen Gynäkologen hatte diesen fotografiert - ein Beamter des Landeskriminalamts erkannte auf dem Bild den 48-Jährigen sofort wieder, gegen den er in der Vergangenheit bereits zwei Mal ermittelt hatte.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft gegen den Mann auch wegen möglicher Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung der betroffenen Frauen ermittelt, teilte Behördensprecherin Nina Bussek auf APA-Anfrage ermittelt. Dieses separate Verfahren wurde im Hinblick auf die bereits anhängigen Ermittlungen wegen Betrugs gemäß Paragraf 192 StPO vorläufig eingestellt. Da die Strafdrohung für die inkriminierten betrügerischen Handlungen bereits bei bis zu fünf Jahren lag, hätte die Fortführung des zweiten, mit geringerer Strafe bedrohten Ermittlungsstrangs keine Auswirkungen auf das insgesamt zu erwartende Strafausmaß gehabt.

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