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Fall Leonie: Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Vergewaltigung mit Todesfolge

03.Juli 2021

Was für grauenhafte Szenen haben sich in der Nacht von Freitag auf Samstag der Vorwoche im 22. Wiener Gemeindebezirk Donaustadt in einer kleinen Wohnung abgespielt, die dem Wiener Jugendamt gehört und einem inzwischen 18-jährigen afghanischen Asylwerber zur Verfügung gestellt worden ist?

Nachdem im Fall der getöteten 13-jährigen Leonie gestern die erste Haftprüfung stattgefunden hatte, wurde bekannt, dass gegen vier Afghanen wegen Vergewaltigung mit Todesfolge und Missbrauchs einer Unmündigen ermittelt wird.

Bekannt wurden auch Details über den mutmaßlichen Tathergang. Demnach soll die Schülerin, die unter Drogen gesetzt worden war, von zumindest zwei Tätern vergewaltigt worden sein. Wie und wann genau das Mädchen starb, ist noch unklar. Bei der Obduktion wurden am Körper Hämatome und Tod durch Ersticken festgestellt.

Fall Leonie: Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Vergewaltigung mit Todesfolge
Trauer um 13-jährige Schülerin

Über den 16-jährigen Verdächtigen wurde gestern ebenso wie über den 18 Jahre alten Wohnungsinhaber die U-Haft verhängt. Der Jüngere hatte bisher die Aussage verweigert. Gestern – im Beisein seines Verteidigers – behauptete er, er sei mit Leonie liiert gewesen. Er habe die 13-Jährige beim Donaukanal getroffen und sie habe ihn in die Wohnung des 18-Jährigen begleitet.

K.-o.-Tropfen im Getränk?

Dort habe man Alkohol getrunken. Die älteren Burschen sollen K.-o.-Tropfen in die Getränke gemischt haben, sodass Leonie und er selbst das Bewusstsein verloren hätten, behauptete der 16-Jährige. Als er wieder munter gewesen sei, „hat er gesehen, wie schlecht es seiner Freundin geht“, zitierte gestern der „Kurier“ jenen Wiener Anwalt, der die Verteidigung des 16-Jährigen übernommen hat. Daraufhin habe der Afghane die Rettung alarmiert. Widerspruchsfrei war seine Aussage nicht, denn zugleich behauptete der 16-Jährige, er sei derjenige gewesen, der die 13-Jährige ins Freie trug und auf einem Grünstreifen neben der Straße deponierte.

Bisher wurde vermutet, dass der 18-Jährige das leblose Mädchen weggebracht hatte.

Das Wiener Landesgericht für Strafsachen bestätigte gestern lediglich, dass die beiden Beschuldigten Aussagen gemacht hatten. Der Inhalt werde aber „aus ermittlungstaktischen Gründen“ nicht bekannt gegeben, sagte LG-WienSprecherin Christina Salzborn. Der 18-Jährige hatte zuvor im Polizeiverhör behauptet, mit der Tat gar nichts zu tun zu haben. Wie berichtet, wird auch gegen zwei weitere Afghanen, einen 23-Jährigen und einen 22-Jährigen, ermittelt. Der Ältere war am späten Mittwochabend festgenommen worden. Er sei einvernommen worden, neue Erkenntnisse gebe es aber nicht, sagte ein Wiener Polizeisprecher gestern. Nach dem 22-Jährigen wird weiterhin per EU-Haftbefehl gefahndet, er könnte ins Ausland geflüchtet sein.

Mildere Strafen für Jugendliche

Das Verbrechen der Vergewaltigung mit Todesfolge sieht denselben Strafrahmen wie der Mordparagraph vor: Es drohen zehn bis zwanzig Jahre Haft oder eine lebenslange Freiheitsstrafe. Dieser Rahmen gilt aber nur für Erwachsene.

Für Minderjährige ist eine lebenslange Freiheitsstrafe gesetzlich ausgeschlossen. Der 16-Jährige müsste im Fall einer Verurteilung mit einer Haftstrafe bis zu 15 Jahren rechnen. Der 18-Jährige, der rechtlich als „junger Erwachsener“ gilt, wäre mit bis zu 20 Jahren zu bestrafen.  (staro)

Opferanwalt will Klage gegen die Republik „prüfen“

Die Eltern der getöteten Leonie lassen eine Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich prüfen. Das teilte am Freitag der Opferanwalt der Familie, Florian Höllwarth, mit. „Diese Überlegung ist mit Sicherheit in meinem Kopf“, sagte der Privatbeteiligtenvertreter. Es gehe dabei um mögliches Versagen der Asylbehörden.

Denn unter den Tatverdächtigen befänden sich Männer, die längst einen rechtskräftig negativen Asylbescheid erhalten hätten und sich gar nicht mehr im Land hätten befinden dürfen. „Das verstehen die Menschen nicht. Einerseits werden gut ausgebildete, integrierte Geflüchtete abgeschoben, Lehrlinge, die einen Arbeitsplatz ausfüllen und für ihren Chef da sind. Und diese Leute (gemeint: die Tatverdächtigen, Anm.) sind unkontrollierbar weiter da und ihr Asylverfahren kann nicht zu Ende gebracht werden“, sagte Höllwarth.

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