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Fall Leonie: Bereits drei Verdächtige in U-Haft, vierter noch flüchtig

05. Juli 2021, 00:04 Uhr
Fall Leonie: Bereits drei Verdächtige in U-Haft, vierter vorerst noch flüchtig
Unzählige Kerzen wurden an jener Stelle abgestellt, an der die 13-Jährige gefunden wurde. Bild: APA

WIEN. Nach dem gewaltsamen Tod der 13-jährigen Leonie in Wien ist am Wochenende nun der dritte Verdächtige in Untersuchungshaft genommen worden, ein vierter Verdächtiger befand sich gestern noch auf der Flucht.

Bei den Festgenommenen handelt es sich, wie berichtet, um junge Afghanen im Alter von 16, 18 und 23 Jahren. Ein weiterer 22-jähriger Landsmann dürfte sich ins Ausland abgesetzt haben.

Die Eltern des Mädchens lassen eine Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich wegen Behördenversagens prüfen. "Diese Überlegung ist mit Sicherheit in meinem Kopf", hat der Rechtsvertreter der Familie, Florian Höllwarth, bereits am Freitag gesagt.

Es gelte jetzt, zunächst den Akt zu studieren und das Strafverfahren abzuwarten. Er werde "in aller Ruhe und eingehend" mögliche Fehler der Behörden prüfen, die für ihn naheliegen. Denn unter den festgenommenen Tatverdächtigen befänden sich Männer, die längst einen rechtskräftig negativen Asylbescheid erhalten hätten und sich zum Tatzeitpunkt nicht mehr im Land befinden hätten dürfen. "Das verstehen die Leute nicht. Einerseits werden gut ausgebildete, bestens integrierte Geflüchtete abgeschoben (...). Und diese Leute (gemeint: die Tatverdächtigen, Anm.) sind unkontrollierbar weiter da und ihr Asylverfahren kann nicht zu Ende gebracht werden", sagte Höllwarth.

Der jüngste Verdächtige, der 16-Jährige, soll die 13-Jährige gekannt haben und sich am 25. Juni mit dem im Bezirk Tulln (NÖ) wohnhaften Mädchen am Wiener Donaukanal getroffen haben. Anschließend soll er sie mit in die Wohnung des 18-Jährigen genommen haben, wo dem Mädchen dann Drogen verabreicht worden sein sollen. Mindestens zwei junge Männer sollen sich an ihr vergangen haben.

Die genauen Umstände ihres Todes sind noch unklar, ein Gerichtsmediziner hatte Ersticken als kausal für das Ableben des Mädchens angenommen und Verletzungsspuren festgestellt, die darauf hindeuten könnten, dass sich die 13-Jährige gewehrt hatte.

Die beiden jüngeren Burschen, die als Erste in U-Haft genommen wurden, hatten sich nicht geständig gezeigt. Sie behaupten, das Mädchen habe aufgrund der konsumierten Drogen – es soll sich um eine größere Menge Ecstasy gehandelt haben – das Bewusstsein verloren. Der 16-Jährige gibt an, er habe die Rettung gerufen. Er – und nicht der 18-jährige Wohnungsbesitzer – soll die 13-Jährige aus der Wohnung getragen und auf einer davor befindlichen Grünfläche abgelegt haben.

Der 23-Jährige soll indes behaupten, mit der Tat nicht das Geringste zu tun zu haben. Er will gar nicht in der Wohnung des 18-Jährigen gewesen sein. Gegen den 16- sowie den 18-Jährigen wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt wegen Vergewaltigung mit Todesfolge sowie Missbrauchs einer wehrlosen Person ermittelt. Beim 23-Jährigen geht die Staatsanwaltschaft im Moment offenbar nicht davon aus, dass er für den Tod der 13-Jährigen mitverantwortlich war. Bei ihm wird in Richtung Vergewaltigung und Missbrauch einer Wehrlosen ermittelt. Dies könnte – sollte sich die Beweislage ändern – allerdings modifiziert werden.

Am Samstag wurde bekannt, dass der noch flüchtige 22-Jährige seit 2018 bereits drei Mal gerichtlich verurteilt war, zuletzt 2020. Dabei war schon 2017 seine Abschiebung für zulässig erklärt worden. Der Afghane hatte als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling 2015 einen Asylantrag in Österreich gestellt. 2017 erging eine negative Asylentscheidung, eine Rückkehraufforderung wurde erlassen. Dagegen soll der Mann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben haben – die offenbar fast vier Jahre später nach wie vor anhängig ist.

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