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Ex-Wasserrettungschef erneut in Graz vor Gericht

Von nachricht.at/apa   16.Juli 2019

Es war bereits die zweite Auflage des Prozesses, vor einem Jahr wurde er deswegen bereits für schuldig befunden, das Oberlandesgericht hob das Urteil aber auf.

Die Vorgeschichte: Ein neues Rettungsboot für die Wasserrettung sollte gekauft werden, also beantragte der Angeklagte eine Förderung. Die Stadt Graz zahlte auch tatsächlich 40.000 Euro aus. Das Boot wurde aber nie gekauft, da laut Beschuldigtem das dafür benötigte Bootshaus noch nicht gebaut war.

Der Erstrichter befand, das sei Fördermissbrauch und verurteilte den Mann zu 15.000 Euro Strafe, außerdem sollte er 40.000 Euro Schadenersatz zahlen. Der Staatsanwalt hatte ursprünglich schweren Betrug angeklagt, und diesen Punkt wollte das Oberlandesgericht nochmals genau überprüft haben.

"Eine Täuschung hat nie stattgefunden", war Verteidiger Gerald Ruhri überzeugt. Es sei im Gespräch mit der Stadt Graz immer klar gewesen, dass das Boot erst gekauft wird, wenn der nötige Unterstand vorhanden sei. Bei der finanziellen Gebarung gingen die Meinungen auseinander: Der Beschuldigte gab an, er habe die 40.000 Euro guten Gewissens für laufende Zahlungen verwendet, da noch zwei jährliche Basisförderungen des Landes zu je 51.000 Euro ausständig gewesen seien. Damit wäre sich der Bootskauf locker ausgegangen.

Es kam aber anders, da der Angeklagte von seinem Posten 2014 zurücktrat und das Projekt damit platzte. Bis heute gibt es weder dieses Boot noch das Bootshaus. "Wirtschaftlich betrachtet waren die 40.000 Euro immer da", betonte der Verteidiger. Der Angeklagte fühlte sich auch diesmal nicht schuldig. "Es war jedem klar, dass ich zum damaligen Zeitpunkt kein Boot kaufen konnte, weil das Bootshaus nicht fertig war", rechtfertigte er sich.

Einige Zeugen sollen Licht in die Sache bringen, ein Urteil wurde für den Nachmittag erwartet.

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28. März 2024