Ex-Partnerin erstochen: Lebenslange Haftstrafe und Einweisung
WIENER NEUSTADT. Mit lebenslanger Haft und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher hat am Dienstag ein zweitägiger Mordprozess gegen einen 43-Jährigen am Landesgericht Wiener Neustadt geendet.
Der Angeklagte wurde schuldig gesprochen, seine ehemalige Lebensgefährtin am 9. Jänner vor ihrem Haus mit einem Messer erstochen zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Alle acht Geschworenen bejahten die Fragen nach Mord, beharrlicher Verfolgung, gefährlicher Drohung und versuchter schwerer Nötigung. Freisprüche gab es einstimmig zum Vorwurf der beharrlichen Verfolgung des Bruders der 50-Jährigen sowie beim Stimmenverhältnis vier zu vier zum Anklagepunkt der fortgesetzten Belästigung im Wege eines Computersystems zum Nachteil einer anderen Ex-Partnerin. Der Mann muss zudem der Mutter der Verstorbenen 18.000 Euro, dem Sohn 25.000, dem Bruder 13.000, der Schwägerin 8.000 Euro und einer anderen Ex-Partnerin 990 Euro zahlen.
Mildernd wirkte sich bei der Strafbemessung der teilweise Beitrag des Angeklagten zur Wahrheitsfindung aus und, dass es teilweise beim Versuch geblieben ist. Erschwerend waren u.a. die einschlägige Vorstrafe, der rasche Rückfall, der lange Tatzeitraum, das "heimtückische" Vorgehen und das "außergewöhnlich hohe Ausmaß der Gewalt in Form der vielen Messerstiche", sagte der vorsitzende Richter Hans Barwitzius. Der Schwurgerichtshof sei der Meinung gewesen, dass "für diese Tat nur diese Strafe möglich ist". Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil die Verteidigung Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung anmeldete.