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Ex-Partnerin erstochen: Messerattacke auf 50-Jährige kam ohne Vorwarnung

Von nachrichten.at/apa   24.Juni 2019

"Er hat mich psychisch fertiggemacht. Ich hatte ständig Angst, dass er mir etwas antun könnte", hieß es in dem Protokoll, das am Montag im Mordprozess verlesen wurde. Der 43-Jährige soll ohne Vorwarnung und ohne vorhergehendes Gespräch auf die Frau eingestochen haben.

Das Verhältnis des 43-Jährigen zu drei Ex-Partnerinnen wurde unter anderem anhand von Handynachrichten nachgezeichnet. Als die 50-Jährige ihm zu verstehen gab, dass sie keinen Kontakt mehr will, hatte er laut dem Richter mit Beschimpfungen, Beleidigungen und Drohungen reagiert. Die Frau hatte heuer Anfang Jänner Anzeige gegen ihren Ex erstattet - ihre beiden Aussagen bei der Polizei wurde verlesen: Der Beschuldigte hatte sie demnach "verbal attackiert, aufs Übelste beschimpft" und ihren Tagesablauf kontrolliert. Nach der Trennung im Mai 2017 habe eine "ständige Verfolgung" durch den Mann begonnen. Der Beschuldigte soll "Psychoterror" gegen das spätere Opfer und ihre Familie ausgeübt haben. "Ich möchte nur wieder ein ganz normales Leben führen können", hieß es in dem Protokoll.

Der Beschuldigte war seit Monaten arbeitslos und konnte die Miete nicht mehr zahlen. Ab Dezember 2018 wurden die Wärmeversorgung und dann auch der Strom in seiner Wohnung abgedreht. Zahlreiche SMS drehten sich darum, dass der 43-Jährige persönlichen Gegenstände von der 50-Jährigen abholen sollte. Am 10. Jänner hätte es eine Verhandlung in Zusammenhang mit einer Räumungsklage gegen den Mann gegeben - am Vortag wurde die Frau getötet.

Einschlägige Suchanfragen

Laut sichergestellten Google-Suchverläufen hatte der Angeklagte 2018 im Jänner nach "Stichverletzung" gesucht, im August gab er "tödliche Messerstiche" und "schuldig bei Mord" ein, im Oktober "erdrosseln wie lange dauert" und im November "Messerstiche". "Ich habe mir immer 'Medical Detectives' angeschaut", meinte der 43-Jährige dazu - wenn ihn ein Thema interessiert habe, habe er sich im Internet schlaugemacht.

Am Tattag, dem 9. Jänner, hatte der Angeklagte zuhause Wein und Bier getrunken und eigentlich laufen gehen wollen. Schließlich war er aber mit einem Fischermesser in der Hosentasche zum Wohnhaus der 50-Jährigen gegangen und hatte dort eineinhalb Stunden lang auf sie gewartet. "Ich wollte reden über alles, was vorgefallen ist", meinte der 43-Jährige. Als die Frau ausgestiegen war, um das Garagentor zu öffnen, soll er sofort auf sie eingestochen haben. Dann hatte er das Messer weggeschmissen, war weggegangen, aber später noch einmal zurück an den Tatort gekommen - "in der Hoffnung, dass sie nicht mehr dort liegt", meinte der Angeklagte unter Tränen. Schließlich war er nach Hause gegangen und hatte die Polizei verständigt.

15 Stiche in Rücken, Brust und Bauch

Da das Opfer eine Überwachungskamera montiert hatte, wurde ein Teil der Tat aufgezeichnet. Mit Verweis auf den höchstpersönlichen Lebensbereich wurde die Öffentlichkeit während der Vorführung des Videos von der Verhandlung ausgeschlossen. Der Frau wurden laut Obduktionsgutachten 15 Stiche in Rücken, Brust, Bauch und Oberarm zugefügt. Zwei führten letztlich zum Tod, sagte der Sachverständige Wolfgang Denk. Ein Stich traf die Körperhauptschlagader, die Frau starb an Herz-Kreislaufversagen. Abwehrverletzungen wurden keine festgestellt.

Dass er eine Sequenz aus einem "Rambo"-Film, in der der Hauptdarsteller einem Gegner ein Messer an die Kehle setzt, an die Schwägerin der 50-Jährigen geschickt habe, war laut dem Angeklagten ein "Versehen". Der Clip hätte an einen Freund gehen sollen. Beschimpfungen einer anderen Ex-Partnerin in sozialen Netzwerken tat der Angeklagte als "Rauschaktion" ab.

Laut dem psychiatrischen Sachverständigen Manfred Walzl war der Angeklagte bei allen Taten - wenn auch eingeschränkt - zurechnungsfähig. Der Beschuldigte sei "von Selbstzweifel geplagt, auf der ständigen Suche nach Anerkennung", aber in seinen Beziehungen, als Jugendtrainer und im Beruf gescheitert. Die Tendenz zu Übergriffen auf seine Partnerinnen habe seit 2010 zugenommen. Die "schwer ausgeformte" Persönlichkeitsstörung des 43-Jährigen sei nie behandelt worden. Mit großer Wahrscheinlichkeit bestehe die Gefahr weiterer Taten mit schweren Folgen.

"Solange er sich in einer stabilen Beziehung befunden hat, hat er es geschafft, ein rechtskonformes Leben zu führen", sagte die psychologische Gutachterin über den Angeklagten. Zur Trennung von der 50-Jährigen im Mai 2017 erklärte sie: "Von dort weg ist eigentlich eine Welt für ihn zusammengebrochen." Versuche, wieder eine Beziehung zu haben, seien gescheitert, der 43-Jährige habe ein "massiv bedrohliches Verhalten" an den Tag gelegt. Die Schuld schiebe er seinen ehemaligen Partnerinnen bzw. den Angehörigen der 50-Jährigen zu. Aufgrund des hohen Rückfallrisikos empfahl die Sachverständige - wie auch Walzl - eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Nach der Erörterung der Gutachten stand eine Mittagspause auf dem Programm. Am Nachmittag sollen Zeugen befragt werden.

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29. März 2024