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Ex-Partnerin erstochen - Anklage liegt vor

Von nachrichten.at/apa, 19. April 2019, 18:51 Uhr

WIENER NEUSTADT. Im Fall eines 42-Jährigen, der im Jänner seine Ex-Partnerin im Bezirk Wiener Neustadt-Land getötet haben soll, liegt die Anklageschrift vor.

Dem Mann wird vorgeworfen, der 50-Jährigen 15 Messerstiche zugefügt zu haben. Laut Gutachten ist er zurechnungsfähig, die Staatsanwaltschaft hat zudem wegen "massiver Rückfallgefahr" die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt.

Der 42-Jährige muss sich wegen Mordes verantworten. Er soll heuer am Abend des 9. Jänner seiner ehemaligen Lebensgefährtin vor ihrem Wohnhaus aufgelauert haben. Als die 50-Jährige heimkehrte, soll er sie in der Garage mit einem Outdoor-Messer attackiert haben. Der Großteil der Stiche traf das Opfer am Rücken. Der Mann soll mit 1,85 Promille mittelstark alkoholisiert, jedoch laut Gutachten zurechnungsfähig gewesen sein. Er hat zugegeben, dem Opfer mehrere Messerstiche zugefügt zu haben, kann sich jedoch laut seinen Angaben nicht an die Details erinnern. Von einem Teil der Tat existiert eine Kameraaufzeichnung.

Der 42-Jährige soll außerdem seine Umgebung terrorisiert haben, wie auch der "Kurier" am Freitag online berichtete. Das spätere Opfer soll die seit 2011 dauernde Beziehung im Mai 2017 beendet haben. Im August 2018 schickte der Verdächtige laut Anklage seiner Ex-Partnerin den Link zum Zitat eines Bibelverses (Ezechiel 25:17), der auch im Film "Pulp Fiction" von Hauptdarsteller Samuel L. Jackson in der Rolle des Killers Jules Winnfield zitiert wird, bevor dieser seine Opfer erschießt: "Ich will große Rachetaten an denen vollführen, die da versuchen, meine Brüder zu vergiften und zu vernichten, und mit Grimm werde ich sie strafen, dass sie erfahren sollen: Ich sei der Herr, wenn ich meine Rache an ihnen vollstreckt habe." Der Schwägerin der 50-Jährigen sendete der Beschuldigte der Staatsanwaltschaft zufolge im Dezember 2018 einen Clip aus einem Rambo-Film. Dieser zeigt, wie der Hauptdarsteller einem Kontrahenten ein Messer an die Kehle setzt.

Der Mann soll durch Stalking-Handlungen nach Beendigung von Beziehungen aufgefallen sein. Wegen beharrlicher Verfolgung zum Nachteil einer anderen Ex-Partnerin und Körperverletzung wurde er jeweils zu einer Geldstrafe verurteilt.

Laut einem Gutachten leidet der Beschuldigte an einer Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen und emotional-instabilen Anteilen. Mit großer Wahrscheinlichkeit bestehe die Gefahr weiterer Taten mit schweren Folgen bis hin zu Morddelikten vor allem im partnerschaftlichen Bereich. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach Paragraf 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch beantragt. Sein Verteidiger Wolfgang Blaschitz wolle dies unbedingt verhindern, berichtete der "Kurier".

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