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Europacamp am Attersee: SPÖ zieht vor Höchstgericht

Von OÖN   17.September 2021

Anfang August hat das Bundesverwaltungsgericht diese Pacht des Grundstücks als unzulässige Parteispende qualifiziert. Die SPÖ wurde zu einer Strafzahlung von 45.000 Euro verurteilt.

Nun zieht die Partei vor das Höchstgericht – eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof wird eingebracht. "Der Wille des jüdischen Geschwisterpaares Pollak war es, das Seegrundstück am Attersee für alle Menschen kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Der Vertrag mit dem Land Oberösterreich, in dem das festgehalten wurde, ist gültig", sagt SPÖ-Bundesgeschäftsführer Christian Deutsch. Auch der Enkel von Gertrude Pollak meldete sich zu Wort und sieht den Wunsch seiner Großmutter "ignoriert".

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24. April 2024