Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Eurofighter: Freispruch für Mensdorff-Pouilly in der Berufung

Von nachrichten.at/apa, 10. Juli 2024, 14:11 Uhr
Jetzt knallt’s: Bundesheer trainiert Überschallflüge
Eurofighter (Symbolbild) Bild: VOLKER WEIHBOLD

WIEN/TOULOUSE. Die Verurteilung gegen den Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly wegen Geldwäsche im Eurofighter-Komplex ist aufgehoben worden.

Das Oberlandesgericht Wien kippte den Schuldspruch des Wiener Landesgerichts aus dem Jahr 2022 und sprach den Angeklagten frei. Das Urteil ist rechtskräftig. Mensdorff-Pouilly war zu sechs Monaten bedingt mit einer Probezeit von drei Jahren verurteilt worden. Außerdem sollte er 50.000 Euro zahlen, die er für die Geldflüsse bekommen haben soll.

Die Anklage hatte Mensdorff-Pouilly vorgeworfen, das Vermögen eines früheren Bereichsleiters des Eurofighter-Herstellers EADS verschoben zu haben. Der größte Teil davon sollte demnach als "eine schwarze Kasse zur Verfolgung von außerhalb der legitimen unternehmerischen Interessen der EADS-D stehenden Zwecken" dotiert worden sein.

Während sich der Richter in erster Instanz im Wesentlichen den Vorwürfen der Ankläger anschloss, sah das Oberlandesgericht die Angelegenheit anders.

Nach der für die vorgeworfene Tatzeit maßgeblichen Rechtslage wäre das Delikt der Geldwäscherei erfüllt, wenn die verborgenen Vermögensbestandteile (das "gewaschene Geld") aus einer strafbaren Handlung "herrühren". Um im strafrechtlichen Sinn "Geld zu waschen" sei somit eine "Vortat" erforderlich, aus der dieses "gewaschene" Geld stammt, heißt es in einer Aussendung des Gerichts vom Mittwoch.

Im konkreten Fall habe sich jedoch aus den Feststellungen des Erstgerichts nicht ergeben, dass dem "Vortäter" aus der ihm vorgeworfenen strafbaren Handlung (Untreue zum Nachteil des Unternehmens) Geld zugeflossen sei. Vielmehr habe der Vorwurf gegen den "Vortäter" darin bestanden, dass er auf Grund von Scheinverträgen Gelder des Unternehmens, für das er tätig war, an Dritte habe überweisen lassen.

mehr aus Chronik

Ski-WM: Eintrittskarte gilt als Öffi-Fahrschein in ganz Salzburg

Ausländer sollen mehr für Mount-Everest-Besteigung bezahlen

Linzer Studie: Kunst macht technische Fächer attraktiver

Toter in Dornbirner Ache gefunden

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

2  Kommentare
2  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
espresso.perdue (853 Kommentare)
am 10.07.2024 15:32

Boah
Das heisst für Laien übersetzt :
Das Olg hat erkannt, der MP hat Geld verschoben, aber es stammt nicht aus einer Straftat des Vortäters? Und damit kommt er durch?

lädt ...
melden
antworten
soistes (4.003 Kommentare)
am 10.07.2024 15:16

Die Vorverurteilung hat lange schon vorher gewirkt.
Wie üblich.

lädt ...
melden
antworten
Aktuelle Meldungen