Erster Gewalttäter in Salzburg per Videokonferenz verurteilt
SALZBURG. Um eine Ansteckung mit dem Coronavirus zu vermeiden, ist am Donnerstag ein Strafprozess in Salzburg gegen einen 24-Jährigen per Videokonferenz abgehalten worden. Der Angeklagte saß im Gefängnis, Verteidiger, Staatsanwalt und Richterin im Verhandlungssaal. Das Urteil: 15 Monate teilbedingt.
Seit einer Verordnung des Justizministeriums vom 16. März ist eine Durchführung von derartigen Videokonferenzen in Strafsachen möglich. Richterin Anna-Sophia Geisselhofer hat sich heute für diese Maßnahme entschieden. Verteidiger Kurt Jelinek zeigte sich damit einverstanden. "In der jetzigen, besonderen Situation ist das absolut sinnvoll", sagte er.
An der Eingangsschleuse am Landesgericht wurde bei dem Salzburger Anwalt als Vorsichtsmaßnahme seine Körpertemperatur gemessen. Er hatte kein Fieber und durfte passieren. Der Verteidiger vertritt derzeit 20 Häftlinge.
Konkret soll der Angeklagte seine Lebensgefährtin im Februar mit beiden Händen gewürgt und sie durch die Wohnung geschleudert haben. Sie erlitt Rötungen und Hämatome. Zudem soll er ihr angedroht haben, "heute wirst du sterben", und ihr ein Messer vor das Gesicht gehalten und dabei gedroht haben, falls sie die Polizei rufe, werde er ihr "mitten ins Herz" stechen.
Bereits im Herbst 2019 soll der Beschuldigte seine Lebensgefährtin in einem Zimmer eingesperrt und dadurch zumindest kurzfristig ihre persönliche Freiheit entzogen haben, wie Gerichtssprecher Peter Egger informierte.
Der bisher unbescholtene Angeklagte ist seit Mitte Februar in der Justizanstalt Salzburg in Untersuchungshaft. Er hat sich heute zu den Vorwürfen der Körperverletzung, gefährlichen Drohung, schweren Nötigung und Freiheitsentziehung geständig gezeigt.
Von der verhängten Freiheitsstrafe in Höhe von 15 Monaten hat die Richterin 14 Monate auf Bewährung nachgesehen. Damit beträgt der unbedingte Haftanteil einen Monat. Der Salzburger muss an das Opfer 1.000 Euro Teilschmerzengeld zahlen. Die Richterin ordnete eine Bewährungshilfe an, der Mann muss auch seine verordnete Medikation fortsetzen. "Das Urteil ist rechtskräftig", erklärte der Gerichtssprecher.
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