Erste Fälle von Blauzungenkrankheit seit 2016 in Österreich bestätigt
BREGENZ / GRAZ. Bei insgesamt drei Rindern in Vorarlberg und der Steiermark sind nun die ersten Fälle der Blauzungenkrankheit seit 2016 bestätigt worden.
Eine Ausbreitung der Krankheit, die durch Stechmücken übertragen wird, in den kommenden Wochen sei zu befürchten, berichtete das Gesundheitsministerium. Das Erregervirus ist aktuell in weiten Teilen Europas verbreitet, unter anderem in Deutschland, Frankreich, Italien und der Schweiz.
Derzeit werde europaweit eine starke Zunahme der Ausbrüche verzeichnet, auch in den Grenzregionen zu Österreich wurden laut Ministerium bereits Fälle registriert.
Keine Infektionsgefahr für Menschen
Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine schwere Viruserkrankung, die unter anderem Schafe, Rinder, Ziegen und wiederkäuende Wildtiere wie Hirsche, Rehe oder Steinböcke befällt. Für Menschen bestehe aber keine Infektionsgefahr, weder über den Kontakt mit erkrankten Tieren noch über Milchprodukte oder Fleisch, erklärte das Ministerium. In ganz Österreich gelten nun dennoch Einschränkungen beim Handel mit betroffenen Tierarten.
Bei den Fällen in Vorarlberg handelt es sich um eine Infektion mit dem aggressiven Serotyp 3, der vor allem bei Schafen zu schweren Erkrankungen und einer hohen Zahl an Todesfällen führt. Auch Rinder zeigten bei dieser Virusvariante deutliche Symptome und einen starken Rückgang der Milchleistung. Fieber und Schwellungen am Kopf und im Maul, die bis zum Tod des Tieres führen können, seien ebenfalls Symptome. Bei den zwei Fällen in der Steiermark handelt es sich um den Serotyp 4. Dieser führe zu deutlich geringeren Krankheitssymptomen.
Impfung gegen Serotyp 3
Um empfängliche Tierarten - vor allem Schafe - vor Todesfällen und schweren Erkrankungen zu schützen, empfahl das Gesundheitsministerium Tierhalterinnen und Tierhaltern eine Impfung, insbesondere gegen den Serotyp 3. Sie garantiere zwar keinen vollständigen Schutz, schwäche den Verlauf der Erkrankung aber deutlich ab. Zusätzlich sollen die Tiere in den Abend- und Morgenstunden im Stall gehalten werden, um die Tiere vor blutsaugenden Stechmücken zu schützen, die als Überträger gelten.
Die Krankheit zählt zu den meldepflichtigen Tierseuchen und hat Einschränkungen für den Handel der Tiere zur Folge. Tiere in andere EU-Staaten zu bringen, sei mit Auflagen möglich. Innerhalb Österreichs könnten empfängliche Tiere frei gehandelt werden, sofern die Tiere am Tag der Verbringung klinisch gesund seien, wurde betont.