Eltern starben auf dem Heimweg vom Familypark: Bedingte Haft für 21-Jährigen
EISENSTADT. Ein 21-Jähriger ist am Mittwoch am Landesgericht Eisenstadt zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden, weil er im August 2023 einen Verkehrsunfall mit vier Toten verursacht haben soll.
Der Steirer war auf der Mattersburger Schnellstraße S4 bei Sigleß ungebremst in den Gegenverkehr gekracht. Seine Eltern, die mit ihm im Auto saßen, sowie Fahrer und Beifahrerin des entgegenkommenden Fahrzeugs kamen dabei ums Leben. Er selbst und seine Freundin wurden schwer verletzt.
Der junge Mann, der wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung angeklagt war, bekannte sich vor Gericht schuldig. Er sei mit seiner Familie auf dem Heimweg vom Familypark St. Margarethen gewesen. Warum er gegen 15.30 Uhr die doppelte Sperrlinie auf der S4 überfuhr und frontal in das Auto eines 54-Jährigen krachte, wisse er nicht. An den Unfall könne er sich nicht mehr erinnern. Alkoholisiert war der Steirer laut Gutachten nicht. Als Unfallursache wurde deshalb Sekundenschlaf vermutet - auch weil die anderen während der Fahrt im Auto schliefen. Er habe sich beim Einsteigen aber fit und nicht müde gefühlt, meinte der 21-Jährige.
1000 Euro Schmerzensgeld für Freundin
Das Auto des 54-jährigen Burgenländers, in das der damals 20-Jährige krachte, wurde durch die Wucht des Zusammenstoßes über die Leitplanke geschleudert. Der Lenker starb wie die Mutter des Unfallverursachers noch an der Unfallstelle. Der Vater des 21-Jährigen erlag einige Tage danach im Spital seinen schweren Verletzungen, die Beifahrerin des 54-Jährigen starb drei Monate später.
Seiner Freundin muss der Angeklagte 1000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Der noch nicht selbsterhaltungsfähigen Tochter der Beifahrerin sprach Richterin Gabriele Nemeskeri 100 Euro zu. Bei einem Strafrahmen von bis zu zwei Jahren Haft sei das Urteil eher mild ausgefallen - unter anderem weil der 21-Jährige selbst schwer verletzt worden sei und seine Eltern bei dem Unfall verloren habe, hielt sie fest. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.